Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wechselmodell wegen psychischer Belastung des Kindes beenden?

Frage: Wechselmodell wegen psychischer Belastung des Kindes beenden?

Kasyopaya

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Sehr geehrte Frau Bäder, Mein ex-partner und ich führen (auf sein drängen und Drohungen) das wechselmodell seit gut einem Jahr. Es zeigt sich nun immer mehr wie sehr mein sohn (4 Jahre) psychisch "misshandelt" wird. Ihm wird eingeredet das die neue Partnerin seine Mutter ist und das er mich nur besuchen muss weil ich mal mit seinem Vater zusammen war. Er steckt in riesigen Loyalitätskonfliken und sagt sehr deutlich das er nicht mehr so lange bei seinem Papa sein will. Wobei ich noch hinzufügen muss, dass sein Vater in seinen Wochen ständig nachtschicht macht und nur die neue Partnerin Kontakt mit meinem Sohn hat. Diese Situation ist an sich ja nicht schlimm, aber meinen Sohn wird eingetrichtert das er nicht auf mich hören soll, dass ich böse bin und ihn gar nicht haben will und noch mehr kranke Aussagen. Meine frage ist nun, wir haben das wechselmodell nie schriftlich festgehalten es hat sich wie Gesagt auf drängungen und Drohungen des Vaters eingebürgert, kann ich dieses aufgrund von psychischen Belastungen des Kindes beenden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erster Weg ist der zum JA (vermittelndes gespräch), zweiter zum Familiengericht. Liebe Grüße NB


Kaiserschmarrn

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Wie ist denn das Sorgerecht geregelt?


Kasyopaya

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Das sorgerecht haben wir beide. Ich würde aber unserem Sohn zu Liebe gerne den gerichtlichen Weg vermeiden.


Strudelteigteilchen

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Ob das der richtige Weg zum Vermeiden eines Rechtsstreits ist? Entscheidungen über Umgang, ABR und ähnliches Gesums sind IMMER Einzelfallentscheidungen. Es gibt kein Gesetz, in dem steht: "Wenn die Kindesmutter meint, daß das Wechselmodell dem Kind schadet, darf sie es jederzeit aussetzen!" Wenn Du also mit der psychischen Belastung des Kindes argumentierst, wirst Du das im Zweifel vor Gericht beweisen müssen. Letztlich gibt es zwei "Extremszenarien", wenn Du das aktuelle Umgangsmodell aufkündigst: Entweder der KV akzeptiert das widerspruchslos, oder er klagt die Weiterführung des WM ein. Wenn Du davon ausgehst, daß er wahrscheinlich nix tut, dann brauchst Du keinen Rechtsrat. Wenn Du eher von Option zwei ausgehst, hast Du den von Dir nicht erwünschten Rechtsstreit. Die Frage ist also eher eine psychologische: Welche Reaktion hältst Du für wahrscheinlich? Daher von mir kein Rechtsrat, sondern eher ein taktisch-psychologischer: Wende Dich an das Jugendamt und schildere dort Deine Sorgen UM DAS KIND. Vermeide dabei, den KV schlechtzumachen, und "fordere" auch nicht das von Dir präferierte Ziel (kein WM mehr) ein. Stattdessen zeige Dich lösungsorientiert und offen für Vorschläge.


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