Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fristlose Kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fristlose Kündigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe vor kurzem meine Tochter bekommen und habe nächsten Monat noch kein Geld um die Miete zu zahlen. Meine Vermieterin hat mir mitgeteilt, dass dies ein Grund für die fristlose Kündiung ist. Wenn sie mir kündigt, muss sie sich auch an die 3 Monate Kündigungsfrist halten? Und was ist wenn ich in den 3 Monaten keine andere Wohnung finde? Ich weiß nicht ob sie diese Frage beantworten, hoffe es jedoch. Falls nicht, hätten sie vielleicht einen link wo ich mich schlau machen kann? Danke im Vorraus. Susanne P.S.: Ich wohne jetzt seit 15 Monaten dort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie zwei MoMieten offen haben, kann sie fristlos kündigen. Da wird wahrscheinlich auch nicht der Schutz greifen, dass das Kind zu versorgen ist. Wenden Sie sich an das Sozialamt wegen der Zuweisung einer Wohnung. Haben Sie für das Kind Unterhaltsvorschuss beantragt? Versteh Sie so, dass Sie nicht mit dem Vater zusammenleben Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also kündigen kann sie ja erst wenn Du zwei Monate lang schon keine Miete gezahlt hast. Und wenn Du zum Sozialamt gehst dann übernehmen die die außstehenden Beträge und gewähren Dir ein Darlehen darauf, was Du ans Sozialamt zurück zahlen mußt. Aber soweit ich gelesen habe geht das wohl nur, wenn Du nicht schon vom Sozialamt die Miete bezahlt bekommen hast.


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