Frage: Fristlose Kündigung möglich?

Hallo, Ich habe meine Zwillinge zum 21.09 in der Kita angemeldet (die werden im Oktober 2) und wir hatten vor 2 Wochen einen "probetag" zum gucken wie die sich so machen. Den Vertrag musste ich aber schon vorher unterschreiben auf Drängen der Leitung da sonst die Plätze weg wären. Wir waren nun da und die Kinder haben sich nicht eingefunden da nur mit Abstand ältere Kinder da waren und ich ebenfalls ein ungutes Gefühl bezüglich der Sicherheit meiner Kinder hatte. Die Erzieherin ging z.b mit einem Zwilling an der Hand spazieren durch den Kindergarten während ich mit dem anderen im Gruppenraum blieb und unterwegs hat sie ihn vergessen und dann habe ich ihn wiedergefunden er war dabei die ganzen Aktenordner rauszuziehen. Die Dame ist auch älter und auch nicht schnell genug für meine Zwillinge die waren frühchen und sind denke ich noch nicht auf dem Stand von zweijährigen. Nachdem ich mir das alles angeguckt habe habe ich mit der Leitung gesprochen und gesagt dass es für die beiden wohl besser wäre noch ein Jahr zu Hause zu blieben bis die stabiler sind und man denen auch Sachen begreiflicher machen kann, die wären zu klein dafür. Die Antwort war dass ich einen Vertrag unterschrieben habe und ich die Kündigungsfrist einhalten muss. Dadurch verliere ich das betreuungsgeld und muss auch noch den Kindergarten Zahlen und kann nicht arbeiten gehen.Ehrlich gesagt sind in dem Gruppenraum so viele Sachen die denen auf den Kopf fallen können oder wo sie draufklettern können und fallen weil zu Hause habe ich sie ständig in Blick und selbst die Erzieherin sagte ich kann ja nicht eine Kollegin nur für die beiden einsetzten... Liegt bei unsrem Fall nicht eine außerordentliche Kündigung vor? Viele Grüße

von Jelena8282 am 17.09.2015, 14:47



Antwort auf: Fristlose Kündigung möglich?

Hallo, nein, dies wäre nur möglich, wenn es Ihnen gar nicht zumutbar wäre, denn vertrag fortzuführen, was ich nach Ihrer Schilderung nicht sehe. Wenn es eine Warteliste gibt kommen Sie vllt. gütlich aus dem vertrag raus Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2015



Antwort auf: Fristlose Kündigung möglich?

Nein. Sowas schaut man sich an bevor man den Vertrag unterschreibt. Wie lange sind denn die Kündigungsfristen ? Vielleicht haben sie Kinder auf der Warteliste und da können zwei nachrücken. Unser Großer war in drei Einrichtungen durch Umzug und ich war immer einen Tag zu Besuch da um mir ein Bild zu machen. Vor der Anmeldung.

von Sternenschnuppe am 17.09.2015, 15:10



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