Mitglied inaktiv
Hallo, der ( Waldorf-)Kindergärtnerin meiner Tochter ist fristlos gekündigt worden. Die Gruppe wird nun nur noch von einer Erzieherin betreut die außerdem keine Waldorfausbildung hat. Ich habe nun meinerseits den Kindergartenvertrag fristlos gekündigt mit dem Grund dass die Vertragsbedingungen (Waldorfpädagogin betreut die Kinder)nicht erfüllt sind. Der Kindergartenvorstand erwägt, mich gerichtlich zur Einhaltung des Vertrages zu zwingen. Wie sieht die rechtliche Seite da aus? Ist meine Kündigung rechtens? Viele Grüße und Danke für Hilfe, Ali111
Hallo, das kommt auf die Formulierung des Vertrages an!, den Sie geschlossen haben. Wenn da ausdrücklich eine derartige Kindergärtnerin zugesichert wird, werden Sie recht bekommen. Ob alleine die Bezeichnung des KiGa ausreicht, halte ich für schwierig. Gruß, NB
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