popeike
Hallo! es ist zwar nicht ihr offizielles Fachgebiet, aber ich hoffe, Sie können uns trotzdem helfen! Unser Fall schildert sich wie folgt: Wir haben einen neuen Mietvertrag vor ca 1 Monat unterschrieben nach einmaliger Sichtung, während die Vormieterin noch drin war. Da will man ja nicht so in jede Ecke schauen, geht ja auch an die Privatsphäre. Jetzt hat mein Mann vorletztes Wochenende die Schlüsselübergabe gemacht, dann sehen sie (also er und Vermieter), dass im Schlafzimmer schimmelbildung ist. (im Nachhinein erfahren wir von unterschiedlichen Personen, dass Schimmel dem Vermieter bekannt war!) Wurde notiert und ein Maler soll kommen. Dann hören wir von der Mieterin unter uns, dass auch sie Probleme hat, ebenso in unerer Küche Schimmel sein soll, was man so zwar nicht sieht, aber immer wieder der selbe Schrank befallen war-wie es aussieht hat whl jemand selbst neu verspachtelt und wahrscheinlich Spray drauf. Aber Stockflecken sieht man noch. Dann in einem Kinderzimmer (was mal ein Babyzimmer werden soll) über dem Fenster, sieht es auch nach Schimmel aus. (wahrscheinlich Lüftungsfehler) Im Schlafzimmer an der besagten Wand ist Styropor zum isolieren, dahinter bestimmt: Schimmel-weil der sichtbare dadurch kommt. An der Decke sind Holzpaneele, an den Seitenritzen sieht man schwarze Flecken, also darunter auch: Schimmel! Haben jetzt ein paar Bretter der Deckenpaneele entfernt und Wasserflecken gehen bis in das Zimmer hinein. Im Wohnzimmer hinter Wandpaneelen ist ebenfalls Schimmel. Beides sind Außenwände. Wir haben zahlreiche Fotos gemacht, auch ein Maler hat in unserer Gegenwart nicht für den Vermieter gesprochen. Nachdem ich heute erneut mit dem Vermieter sprach (sind im Urlaub), wurde ich beschimpft und gesagt in dem Sinne "das letzte Wort sei noch nicht gesprochen". Ich habe jetzt Angst vor einem Anwalt, können wir in dem Fall fristlos kündigen? Mietbeginn wäre 1.9. Wir wollen da auf keinen Fall mehr rein. Auch nicht, wenn sie komplett sanieren würden, ich habe Angst, dass dann gepfuscht wird und wir in 2,3 Jahren wieder Schimmel haben. Vielen Dank für`s lesen!
Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Zum Kinderarzt würde ich auch gehen um die Sache zu klären.Der kann auch bescheinigen, dass Kranheiten daher kommt. Liebe Grüsse, NB
popeike
ich habe natürlich vor allem auch Angst um unsere 2 jährige Tochter und ihre Gesundheit. Könnte das ein Anhaltspunkt sein?
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