Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fristlose Kündigung (Wohnung) vor MIetbeginn wg Schimmel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fristlose Kündigung (Wohnung) vor MIetbeginn wg Schimmel

Knatti

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Hallo, ich habe mal eine Frage die die fristlose Kündigung vor Mietbeginn betrifft. Ich weiß, RuB... Aber vllt. kann ja doch der ein oder andere was dazu sagen. Habe auch einen kleinen Sohn, 2Jahre alt. Und zwar habe ich mit Datum vom 12.11.15 einen Mietvertrag ab 01.01.16 unterschrieben. ich wusste, dass im Bad ein bisschen Schimmel war. Nun nach Übergabe ist in fast jedem Raum Schimmel. Nun fand heute ein Treffen zwischen mir, Vermieter und Malerfirma statt. Der Vermieter hat den Auftrag erteilt, die Schimmelflecken mit Schimmelentferner einsprühen. Das wars. Der Maler sagte mir aber noch, ich solle mit lieber was neues suchen, das kommt eigentlich immer wieder. Nun frag ich mich, komme ich evtl. FRISTLOS aus dem Vertrag? Dann würde ich die Sachen unterstellen und erstmal in eine Fewo ziehen... Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung haben Sie nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (Ausmaß, Umfang und Intensität der Beeinträchtigung). Im Fall Schimmel kann das eine akute Gesundheitsgefahr durch sogenannte Sporen sein. Ob dies bei Ihnen vorliegt kann vermutlich nur ein Gutachter oder das Gesundheitsamt feststellen.Das hängt von der Art und Menge der Sporen ab. Also schnellstens das Amt einschalten und nach dem Ergebnis schnellstens kündigen (Frist 14 Tage). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein zusätzlichen Teil der Miete "zurück zu behalten" bis der Schaden behoben wird.Das wären bei Schimmel ca. 20 %. Liebe Grüsse, NB


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