Mitglied inaktiv
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und die enden Mitte Nov. Momentan habe ich einen Ergänzungsvertrag für die 3 Jahre, da ich nur 7Std/Woche arbeite. Aus vers. Gründen kann ich meine Vollzeitstelle nicht wieder antreten und möchte bei den 7 Std bleiben, welche Frist muss ich einhalten, um den AG zu informieren? Danke für ihre Antwort
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Spätestens 3 Monate vorher muß der AG Bescheid wissen, wenn man die Stundenzahl reduzieren möchte. Dann hat der AG widerum 1 Monat Zeit zu reagieren. Viele Grüße Désirée
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