Mitglied inaktiv
Ich habe die Frist für den Antrag auf das 3. Jahr Elternzeit verpaßt. Wenn der AG das übersieht und mir die Verlängerung der Elternzeit genehmigt, gilt das auch noch, wenn er den Fehler später merkt? Wenn ich das 3. Jahr nicht kriege, verliere ich zwar meinen Kündigungsschutz, kann aber Teilzeit nach der Elternzeit beantragen, richtig? Vielen Dank, lisha
Hallo, wenn er zustimmt, ist es ok. Ansonsten müssen Sie zwischendrin arbeiten gehen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
1.) Ja klar, wenn er zustimmt, dann hat er die 8 Wochen eben außer Kraft gesetzt. 2.) Wenn Du "zu spät" anmeldst, dann musste Du evtl. ein par tage arbeiten gehen und dann in das dritte jahr etwas verspätet gehen. Viele Grüße Désirée
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, am 24. Juni sollte meine Teilzeit in Elternzeit beginnen (wurde so von mir beantragt zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit und nicht seitens des AG widersprochen). Im Mai sollte die Eingewöhnung meiner Kleinen in der Krippe beginnen, was jetzt leider aufgrund der aktuell noch bestehenden Schließungen wohl immer unwah ...
Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort. Dennoch beschäftigt mich noch die Frage, ob es vom Gesetz her möglich ist die Teilzeit in Elternzeit wieder durch mich zu kündigen und welche Frist hierfür gelten würde? Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe für meine Tochter zwei Jahre Elternzeit ab Geburt beantragt. Diese Elternzeit endet nun zum 15.06.2020. Ab 16.06.2020 sollte ich wieder arbeiten. Nun möchte ich doch lieber meine Elternzeit verlängern und bis zum dritten Lebensjahr verlängern. Allerdings habe ich jetzt die 7 Wochenfrist versäumt. Kann der Arbei ...
Sehr geehrte Frau Bader, unsere Tochter ist am 11.03.18 geboren. Mein Mann hat bisher keine Elternzeit in Anspruch genommen und möchte gerne ab dem 14.09.20 für 1 Jahr Elternzeit nehmen. Da die Elternzeit teilweise in das 4. Lebensjahr unserer Tochter fällt stellen sich uns folgende Fragen: 1. Müssen wir den Arbeitgeber 7 oder 13 Wochen vorhe ...
Sehr geehrte Frau Bader, Der mutmaßliche Entbindungstag unseres Kindes ist am 2.6.21. Wann kann mein Partner frühestens die Elternzeit beantragen , damit ein Kündigungsschutz besteht? Um ein genaues Datum wäre ich sehr dankbar.
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist 2014 geboren und ich möchte nun zeitnah meine noch restlichen Elternzeit Monate (7 Monate sind übrig) beantragen und vor dem 8. Geburtstag doch noch nehmen. Frage 1: Beträgt die Frist gegenüber dem Arbeitgeber nun 13 Wochen oder 7 Wochen bzgl.der Elternzeit Anmeldung? Ich hatte gelesen, dass wenn das Ki ...
Hallo, Ich habe für zwei Jahre EZ beantragt. Sofern ich verlängern möchte, welche Frist gilt? Danke
Guten Tag Frau Bader, aus persönlichen Gründen habe ich beschlossen meinen Zusatzvertrag über meine Teilzeit in Elternzeit zu kündigen und wieder zurück in meine arbeitsfreie Elternzeit zu gehen für das dritte Lebensjahr meines Kindes. Wie sind bei dieser Art der Kündigung die Kündigungsfristen? Gelten da die gleichen Fristen wie bei meinem ...
Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe vor 7 Wochen einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Der Elternzeitbeginn soll in 4 Monaten sein. Es handelt sich um den dritten EZ Abschnitt und er liegt zwischen dem 3-8 Lebensjahr Daher könnte er theoretisch vom Arbeitgeber aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bisher habe ich noch keine Bestätigung vom Arbe ...
Die letzten 10 Beiträge
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Bezahlung Resturlaub von vor der Elternzeit bei wiederaufname alter Arbeitsvertrag
- Mutterschutzfrist Stille Geburt/Frühgeburt
- Mutterschutzgeld 2. Kind während Elternzeit
- Antrag auf Teilzeit