Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist 2014 geboren und ich möchte nun zeitnah meine noch restlichen Elternzeit Monate (7 Monate sind übrig) beantragen und vor dem 8. Geburtstag doch noch nehmen. Frage 1: Beträgt die Frist gegenüber dem Arbeitgeber nun 13 Wochen oder 7 Wochen bzgl.der Elternzeit Anmeldung? Ich hatte gelesen, dass wenn das Kind vor 2015 geboren wurde, es auch weiterhin nur 7 Wochen sind (und für Kinder Jahrgang 2015 oder jünger dann 13 Wochen zwischen dem 3.&8. Geburtstag). Ist das richtig? Auf welche gesetzliche Grundlage verweise ich dann in meinem Anschreiben? Frage 2: Außerdem möchte ich gleichzeitig 22 Std./Woche während der Elternzeit Monate dann in Teilzeit arbeiten (aktuell arbeite ich Vollzeit), d.h. ich möchte die Gelegenheit nutzen um meine Stunden während der Elternzeit etwas zu reduzieren. Es ist eine große Firma mit vielen Mitarbeitern, ich bin länger als 2 Jahre dort beschäftigt. Kann der Arbeitgeber diesen Teilzeit-Wunsch grundsätzlich ablehnen? Ich frage, weil ich aus wirtschaftlichen Gründen arbeiten muss, d.h. während der Elternzeit nicht nicht-arbeiten kann. Danke vorab für Ihre Rückmeldung. Viele Grüße!
von Eisblume82 am 26.09.2021, 18:49