Guten Tag Frau Bader,
Ich wüsste gerne ob es eine Frist gibt, in der man sich vor Ende der Elternzeit beim Arbeitgeber melden muss, um zu besprechen wie es nach der Elternzeit weitergeht?
Ich würde nach 2 Jahren Elternzeit zurück kehren und eine Rechtsberatung würde ich in jedem Fall noch in Anspruch nehmen.
Wichtig wäre für mich zunächst von dieser Frist zu wissen.
Vielen Dank und viele grüße
von
Jennifer Mia 2017
am 26.07.2018, 13:22
Antwort auf:
Frist Ende der Elternzeit
Hallo,
wenn Sie wieder Vollzeit arbeiten gehen wollen, eigentlich nicht. Dann können Sie höflich den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Sie wiederkommen. Sind Sie aber nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2018
Antwort auf:
Frist Ende der Elternzeit
Wenn du zu den gleichen Bedingungen - vor allem zu den gleichen Zeiten, im gleichen zeitlichen Umfang - die Arbeit wieder aufnehmen willst, wie du vor der Elternzeit gearbeitet hast, bräuchtest du dich theoretisch gar nicht melden. Sinnvoll wäre es natürlich trotzdem, dich so zwei bis drei Monate vorher mal beim Arbeitgeber zu melden - nicht, dass sie dich bzw den genauen Zeitpunkt deiner Rückkehr vergessen haben und dann am ersten Arbeitstag nicht wissen, wohin mit dir..
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nur, wenn du Teilzeit während der Elternzeit beantragen willst; die Frist beträgt sieben Wochen vor Beginn der Teilzeittätigkeit, sofern Kind noch unter drei Jahren, sonst 13 Wochen vorher.
von
Rotkehlchen
am 29.07.2018, 13:53