Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellungsbescheid während Elternzeit?

Frage: Freistellungsbescheid während Elternzeit?

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Guten Morgen Frau Bader, ich bin seit 1 Jahr in Elternzeit, habe 2 Jahre beantragt und diese auch bewilligt bekommen (vom jetzigem Firmeneigentümer). Jetzt ist es aber so, daß die Firma in der ich seit 12 Jahren beschäftigt bin/war Insolvenz angemeldet hat. Vermutlich wird auch kein neuer Investor gefunden und die Angestellten und Arbeiter haben seit 3 Monaten kein Geld bekommen. Darüber hinaus wurde der Insolvenz-Antrag vom Betriebsrat und der Gewerkschaft gestellt, da die momentanen Firmeninhaber Geld und Maschinen aus der Firma abziehen/-leiten wollten, um diese in ihre andere Firma zu bringen (wurde gerade noch rechtzeitig verhindert). Jetzt habe ich per Einschreiben/Rückschein eine Freistellung zum 01.12.03 bekommen (wurde mir am Freitag den 28.11.03 zugestellt). Ist so etwas denn rechtens? Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht erreichbar, deshalb wende ich mich an Sie. Eigentlich war ich immer der Meinung das man in der Elternzeit, wenn überhaupt, nur bei Firmenkonkurs/-aufgabe eine Kündigung bekommen kann, aber eine Freistellung? Hat das eventuell irgendwelche negativen Auswirkungen für mich? Noch etwas die Firmeneigentümer haben noch eine andere Firma. Müssten sie mich dann nicht eigentlich sogar übernehmen? Ich vermute aber das sie ihre eigene Firma ganz schnell ihrem Sohn "übertragen" haben, da sie wohl mit Anklage/Konsequenzen zu rechnen haben. Ich hoffe mal das ich jetzt nichts vergessen habe zu erwähnen da mir soviel im Kopf rumgeht .... Trotzdem vorab vielen Dank für ihre Auskunft. Mit herzlichen Grüßen Sybille Bühne


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, hab doch etwas vergessen ... Wo müsste ich das 3. Jahr Elternzeit beantragen? Kann ich das überhaupt noch? Falls die Firma dann nicht mehr existieren sollte und ich eine Kündigung bekomme. Müsste ich das beim Arbeitsamt beantragen? Das ist für mich wichtig zu wissen, da ich einen Sohn habe (jetzt 15 Monate alt) mit einer Fehlbildung/ Behinderung (30%). Er wurde bereits dieses Jahr operiert, aber im April muss er noch einmal operiert werden. Die anschließenden Nachuntersuchungen und auch der Besuch bei der Krankengymnastik ziehen sich dann entsprechend weit ins Jahr. Gegebenenfalls würde/müßte ich dann das 3. Jahr Elternzeit anhängen. Schließlich geht es ja auch um die Absicherung zur gesetzlichen Krankenkasse. Mein Sohn ist mit bei mir versichert (TKK). Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus. Sybille Bühne


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