Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung und Teilzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freistellung und Teilzeit

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Ich habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite Teilzeit (15 Std. an vier Tagen). Stehen mir, wenn mein Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann, auch die gesetzlichen 10 Tage zur Betreuung zu oder gibt es da einen Unterschied von Vollzeit zu Teilzeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Im Gesetz steht nichts von einem Unterschied. Im Kommentar habe ich gar nichts dazu gefunden. Fragen Sie doch bitte mal bei der KK, die ist dafür zuständig. Das Ergebnis würde mich auch interessieren. Gruß, NB


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