laralu2516
Hallo Frau Bader, ich habe nach meiner Elternzeit mit meinem Chef einen neuen Vertrag geschlossen. Nun arbeite ich nur noch 3 Tage pro Woche. Mein Urlaub wird auch entsprechend gekürzt. Wie sieht es mit den 10 Tage aus, die mir für die Erkrankung meines Kindes zustehen. Werden diese dann auch anteilig berechnet? Vielen Dank
Hallo, nein. Liebe Grüße NB
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Ich habe ein Kind (3 Jahre) und arbeite Teilzeit (15 Std. an vier Tagen). Stehen mir, wenn mein Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann, auch die gesetzlichen 10 Tage zur Betreuung zu oder gibt es da einen Unterschied von Vollzeit zu Teilzeit?
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