Suesep1
Nachdem ich einen Aufhebungsvertrag abgelehnt habe,teilt mir der Arbeitgeber dass er keine Position hat und ich nun für 2 Monate freigestellt bin! Bekomme ich Gehalt während der Freistellung und wie soll ich reagieren oder kann ich irgendwelche arbeitsrechtlichen Fehler machen? Danke und VG
Hallo, lassen Sie sich nicht wegmobben. Wenn er Sie freistellen möchte, kann er dies tun, bezahlen muss er aber trotzdem. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du noch elternzeit übrig, dass du die verlängern könntest um dann woanders teilzeit in der elternzeit zu arbeiten? wenn er das genehmigt, geht das bis zu 30 h. was soll nach den zwei monaten freistellung sein? es ist doch sein problem wenn er für dich keine arbeit hat. dann bekommst du gehalt und bist daheim. langfristig würde ich aber klären wie das weitergeht oder?
ehrlicheEule
Normalerweise muss dir eine Stelle nach der Elternzeit angeboten werden. Die Aussage, dass er nichts für dich hat ist nicht rechtens.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen gestern schon geschrieben. Ende Februar endet meine jetzige 3jährige Elterzeit und es vergehen 6 Wochen bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist, in denen ich arbeiten muss. Bzw. nicht arbeiten soll, da meine Chefs sagen, eine Einarbeitung für 6 Wochen (im Steuerbüro) würde nicht lohnen. Sie boten mir eine ...
Hallo Frau Bader Ich habe schon versucht mich hier schlau zu lesen doch leider gibt es hier bislang nicht die selbe Situation. Also ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (2 1/2 Jahr) bis zum 1.08.2015 und bin nun erneut schwanger. Wir sind vor 6 Wochen von Norddeutschland nach Süddeutschland umgezogen. In meiner ersten SS bekam ich von meinem A ...
Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Diese endet mitte April. Gleichzeitig bin ich erneut schwanger (ET 11.8.). Jetzt könnte ich 2 1/2 Monate ein paar Stunden die Woche arbeiten gehen, wenn wir denn einen Kita Platz bekommen... Meine Frage ist: 1. Wie wäre es, wenn mein AG mich unbezahlt freistellt für die Zeit bis zum Mu ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutter Kind Einrichtung
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3