Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freistellung nach Elternzeit

Frage: Freistellung nach Elternzeit

sav.annah

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen gestern schon geschrieben. Ende Februar endet meine jetzige 3jährige Elterzeit und es vergehen 6 Wochen bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist, in denen ich arbeiten muss. Bzw. nicht arbeiten soll, da meine Chefs sagen, eine Einarbeitung für 6 Wochen (im Steuerbüro) würde nicht lohnen. Sie boten mir eine unbezahlte Freistellung an. Diese kommt nach Rücksprache mit meiner KK nicht infrage, da im Krankheitsfall kein Krankengeld gezahlt werden würde. Ich würde gern eine sog. einvernehmliche widerrufliche bezahlte Freistellung fordern. Hab ich darauf einen gesetzlichen Anspruch? Welche Möglichkeiten habe ich, meinen Gehaltsanspruch durchzusetzen? Mit freundlichen Grüßen und einem dicken Dankeschön


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich wüsste nicht, warum Sie einen Anspruch auf Freistellung haben sollten - und dann auch noch bezahlt. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader Ich habe schon versucht mich hier schlau zu lesen doch leider gibt es hier bislang nicht die selbe Situation. Also ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (2 1/2 Jahr) bis zum 1.08.2015 und bin nun erneut schwanger. Wir sind vor 6 Wochen von Norddeutschland nach Süddeutschland umgezogen. In meiner ersten SS bekam ich von meinem A ...

Nachdem ich einen Aufhebungsvertrag abgelehnt habe,teilt mir der Arbeitgeber dass er keine Position hat und ich nun für 2 Monate freigestellt bin! Bekomme ich Gehalt während der Freistellung und wie soll ich reagieren oder kann ich irgendwelche arbeitsrechtlichen Fehler machen? Danke und VG

Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Diese endet mitte April. Gleichzeitig bin ich erneut schwanger (ET 11.8.). Jetzt könnte ich 2 1/2 Monate ein paar Stunden die Woche arbeiten gehen, wenn wir denn einen Kita Platz bekommen... Meine Frage ist: 1. Wie wäre es, wenn mein AG mich unbezahlt freistellt für die Zeit bis zum Mu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage zur Freistellung während der Arbeitszeit für Termine beim Frauenarzt innerhalb der Schwangerschaft. Ich arbeite Teilzeit und versuche meine Vorsorgetermine wenn möglich immer außerhalb der Arbeitszeit zu legen was auch gut klappt. Nun ist es so, dass ich Komplikationen habe und morgen bspw. außer ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...