Mee-1234
Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich in Elternzeit. Diese endet mitte April. Gleichzeitig bin ich erneut schwanger (ET 11.8.). Jetzt könnte ich 2 1/2 Monate ein paar Stunden die Woche arbeiten gehen, wenn wir denn einen Kita Platz bekommen... Meine Frage ist: 1. Wie wäre es, wenn mein AG mich unbezahlt freistellt für die Zeit bis zum Mutterschutz (hat er angeboten). Wie würde ich für den Übergang krankenversichert sein? Denn die Familienversicherung würde mit der Elternzeit ja eigentlich auslaufen. Muss ich mich dann freiwillig selbst versichern? 2. Wie ist es im Mutterschutz dann? Gäb es dann die 13 Euro der Krankenkasse oder auch gar nichts? Viele Grüße und schonmal vielen Dank für Ihre Mühe!
Hallo, 1. Sie müssten sich dann in dieser Zeit selber um die Krankenversicherung kümmern. Klären Sie das auf jeden Fall, bevor Sie es machen! 2. Sie müssten den unbezahlten Urlaub am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und würden dann den Anteil der Krankenkasse und vom Arbeitgeber bekommen Liebe Grüße NB
chrissicat
Endet deine 3-jährige Elternzeit oder hattest du weniger? Sonst könntest du die Elternzeit verlängern. Die Familienversicherung hat nichts mit der Elternzeit zu tun. Während der Elternzeit bist du (als gesetzlich Pflichtversicherte) beitragsfrei pflichtversichert. Wenn du verheiratet bist und dein Mann ebenfalls gesetzlich versichert ist, kannst du dich über deinen Mann familienversichern lassen. Ist dies nicht der Fall, musst du deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen. Freistellen lassen würde ich mich nur bis zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes, damit du auch die Mutterschaftsleistungen erhältst. Besser wäre es aber, wenn du die 2 1/2 Monate arbeiten könntest, das würde sich ja auch auf die Elterngeldberechnung auswirken. Oder hast du noch Urlaubsanspruch von vor der Elternzeit den du zunächst nehmen könntest? Du erwirbst ab Ende der Elternzeit bis zum Beginn der neuen Elternzeit ja auch wieder Urlaubsanspruch.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Ihnen gestern schon geschrieben. Ende Februar endet meine jetzige 3jährige Elterzeit und es vergehen 6 Wochen bis zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist, in denen ich arbeiten muss. Bzw. nicht arbeiten soll, da meine Chefs sagen, eine Einarbeitung für 6 Wochen (im Steuerbüro) würde nicht lohnen. Sie boten mir eine ...
Hallo Frau Bader Ich habe schon versucht mich hier schlau zu lesen doch leider gibt es hier bislang nicht die selbe Situation. Also ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (2 1/2 Jahr) bis zum 1.08.2015 und bin nun erneut schwanger. Wir sind vor 6 Wochen von Norddeutschland nach Süddeutschland umgezogen. In meiner ersten SS bekam ich von meinem A ...
Nachdem ich einen Aufhebungsvertrag abgelehnt habe,teilt mir der Arbeitgeber dass er keine Position hat und ich nun für 2 Monate freigestellt bin! Bekomme ich Gehalt während der Freistellung und wie soll ich reagieren oder kann ich irgendwelche arbeitsrechtlichen Fehler machen? Danke und VG
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Die letzten 10 Beiträge
- Vergebung Nachname
- Resturlaub nach Elternzeit; vor Elternzeit Vollzeit, danach Teilzeit
- Kleingewerbe das nur Verlust macht - Elterngeld
- Frage zu Berechnung Elterngeld
- Elterngeldminderung durch Jahressonderzahlung?
- Arbeitgeber und Kindkrankschreibung.
- Vater Sorgerecht
- Weniger elterngeld wegen bv ?
- Brückenteilzeit
- Minijob während der Elternzeit