Rebi2307
Guten Tag Frau Bader, ich bin jetzt in der 39. Woche schwanger und möchte nach der Geburt meines Sohnes 18 Monate Zuhause bleiben. Ich lebe mit meinem Partner zusammen in einem Haushalt,er hat aber nicht das Sorgerecht für unseren Sohn und nimmt auch keine Elternzeit. Nun habe ich verschiedene Dinge im Internet gelesen,zwecks Aufsplitten des Elterngeldes und bin etwas ratlos. Kann ich das Elterngeld auf 18 Monate splitten und wenn ja,wie wird das Geld dann ausgezahlt (12 Monate voll und dann nur die Hälfte?)? Gelte ich als alleinerziehend, weil nur ich das Sorgerecht habe und habe ich somit Anspruch auf 14 Monate Elterngeld? Ist es richtig, das einem neben dem Elterngeld das Betreuungsgeld NICHT zusteht (auch wenn ich das Elterngeld auf 18 Monate aufsplitte)? Und wie sieht es mit dem Landeserziehungsgeld aus, kann ich das beantragen oder darf ich dann kein Elterngeld oder sonstige Bezüge mehr bekommen? Mein Sohn geht dann erst nach den 18 Monaten in die Kindergrippe (vorher wird aber eine Eingewöhnungszeit von ca. 4 Wochen gemacht,wird diese schon als Krippenzeit mit angerechnet (zum Beispiel beim Elterngeld)? Entschuldigen Sie die vielen Fragen. Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort. Liebe Grüße Rebekka
Hallo, 1. Sie sind nicht alleinerziehend 2. Gesetzl. sind 18 Mo. nicht vorgesehen, wird aber meist von der EG-Stelle gemacht 3. Landeserziehungsgeld kommt auf das Bundesland an 4. Nein. Im Regelfall schließt das Betreuungsgeld nahtlos an die vierzehnmonatige Rahmenbezugszeit für das Elterngeld an. Die Bezugszeit von Elterngeld und Betreuungsgeld kann nur nacheinander – und nicht zeitlich parallel – erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn auf die Partnermonate verzichtet wurde. Wenn die Eltern das ihnen zustehende Elterngeld bereits vollständig in Anspruch genommen und damit verbraucht haben, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Der Bezug von Betreuungsgeld endet auch in diesen Fällen nach 22 Monaten und somit vor dem 36. Lebensmonat des Kindes. Solange noch ein theoretischer Anspruch auf Elterngeld (zum Beispiel der Partnermonate) besteht, ist ein vorzeitiger Bezug von Betreuungsgeld nicht möglich. Entscheiden sich die Eltern für eine Verlängerung des Auszahlungszeitraums beim Elterngeld, wird der jeweils zustehende Monatsbetrag Elterngeld halbiert und in einer ersten und zweiten Rate ausgezahlt. Bei einer solchen Verlängerung des Auszahlungszeitraums des Elterngeldes kann daher parallel zur Auszahlung der zweiten Raten des Elterngeldes bereits Betreuungsgeld bezogen werden. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Ich versuche mal Deine Fragen zu beantworten. Du hast Anspruch auf 12 Monate Elterngeld, weil Du nicht alleinerziehend bist. Du wohnst ja mit dem Vater zusammen. (Das hat man zumindest uns so gesagt.) Du kannst Dir aussuchen, ob das Elterngeld voll ausgezahlt wird, oder geteilt wird. Du kannst es Dir auch die ersten Monate voll auszahlen lassen, und später die Auszahlung ändern, dass Du ab diesem Zeitpunkt nur noch die Hälfte bekommst. Musst Dir halt ausrechnen, ab wann Du nur noch die Hälfte willst, um auf 18 Monate hinzukommen. Das Betreuungsgeld erhält man erst nach dem Verbrauch aller Elterngeldmonate. Wenn Dein Partner seine nicht verbraucht, bekommt Ihr erst ab dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld. Auch wenn die zweite Rate des Elterngeldes (beim Splitten) noch nicht ausbezahlt wurde, bekommt man Betreuungsgeld. Landeserziehungsgeld gibts zumindest in Bayern erst nach Ende des Elterngeldbezugs. Wenn Du splittest, verschiebt sich der Bezugsbeginn nach hinten. In Bayern ist das Landeserziehungsgeld vom Einkommen im Jahr der Geburt abhängig. Wenn Du während des Landeserziehungsgeldbezugs arbeitest, kann es sich verringern. Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld kann man gleichzeitig beziehen. Ab wann gilt denn Euer Vertrag für die Kinderkrippe? Doch auch schon für die Eingewöhnungszeit? Wenn er schon währenddessen gilt, gibts auch kein Betreuungsgeld mehr. Liebe Grüße Luvi
Ähnliche Fragen
Liebe frau Bader, Ich befinde mich in Elternteilzeit, erhalte Elterngeld plus (noch für 3 Monate) und arbeite in Teilzeit. Nun bin ich bedingt durch einen Schicksalsschlag voraussichtlich für eine lange Zeit krankgeschrieben (>6 monate) und werde daher auch ins Krankengeld rutschen. Wie berechnet sich dies bei dieser Einkommens-Situation? Wir ...
Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen. An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g ...
Hallo Frau Bader, Momentan bin ich in Elternzeit, mit dem Arbeitgeber habe ich 24 Monate Elternzeit (bis zum 20.06.2025) und Teilzeit in Elternzeit (verkürzte Arbeitszeit) ab dem 01.11.2024 vereinbart. Jetzt möchte ich meinen Start innerhalb der Elternzeit auf den 01.02.2025 verschieben. Wie soll ich am besten vorgehen? Gibt es eine Form des An ...
Sehr geehrte Frau Bader, für die nächsten Sommerferien wurde mir eine Mutter-Kind-Kur genehmigt. Alle Kinder sind Therapiekinder. Mein Ex-Mann und ich teilen uns die Ferien hinsichtlich der Kinderbetreuung. Da eine Kur ja der Gesunderhaltung dient und somit nicht mit einem Urlaub vergleichbar ist, möchte ich nach der Kur auch gern ein pa ...
Hallo Ich bin 2022 das erste Mal Mama geworden . Ich bin sofort ins Berufsverbot gekommen da ich an der Fleisch Theke arbeite. Ich bin bis September 2024 in Elternteil habe einen unbefristet Arbeitsvertrag jedoch ändern sich ab September meine Stunden also eine vertragsänderungs haben wir gemacht. Aber immer noch unbefristet. Jetzt haben ...
Hallo Frau Bader, ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit. Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...
Hallo, unsere Kita hat vor Kurzem eingeführt, dass jedes Kind alles essen darf, was in der Kita angeboten wird, auch wenn die Eltern gewisse Lebensmittel ausschließen. Ernähren wir unser Kind also vegetarisch, schreibt die nun neu eingeführte Essensregelung vor, dass unser Kind alles essen darf, also auch Wurst und Fleisch und außer bei Allergien ...
Guten Tag Frau Bader, Mein Partner bekam das Haus in dem wir mit unseren beiden Kindern leben vor 5 Jahren im Rahmen einer Schenkung von seinen Eltern überschrieben. Nun ziehen beide Elternteile in ein Pflegeheim um und wir befürchten, das unser Haus zur Deckung der Heimkosten irgendwann "angegriffen" werden könnte. Ist das Grundsätzli ...
Guten Abend! Erstmal möchte ich sagen,dass ich ursprünglich aus Bulgarien komme , bzw. ich bin Ausländerin.Mein Mann,mit dem ich seit 2021 in einer Beziehung bin,ist auch ein Bulgarer. Schon seit Langem streiten wir uns,er meckert über alles,er ist einfach ständig unzufrieden. Deshalb habe ich vor,die Beziehung zu beenden,dennoch kann ich ...
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe fördert finanziell die Plätze bei Betreuung von Kindern bis 3 Jahre bei Kindertagespflegepersonen. Die Auszahlung erfolgt ab 2025 an die Eltern, diese sollen dann die Förderleistungen an die Tagesmutter weiterleiten. ist dies Zulässig? Wenn nein, bitte ich um das AZ des Urteils.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner