Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zu Elterngeld und andere Sachen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fragen zu Elterngeld und andere Sachen

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Hallo, ich habe einige Fragen an Sie. 1. Ich weiß, dass man das Elterngeld auf 2 Jahre strecken kann und dann 33,5 % des letzten Nettoeinkommens erhält. Wie ist das dann jedoch mit der Teilzeitarbeit auf 400 Euro Basis: Man muss die Differenz des letzten Nettoeinkommens abzüglich der 400 Euro nehmen und daraus dann 33,5 % berechnen, oder? Dann hat man doch das Elterngeld und die 400 Euro zählt man dann dazu und man hat das monatliche Einkommen, oder seh ich das falsch? 2. Wenn man 3 Jahre Elternzeit nimmt und das Elterngeld auf 2 Jahre streckt, bekommt man dann im 3. Jahr lediglich nur noch das Kindergeld? 3. Muss ich beim Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber wirklich mitteilen, ab wann ich wieder Teilzeit arbeiten will und wieviele Stunden von wann bis wann genau? Denn so genau weiß ich das noch nicht, ab wann ich auf 400 ,- Basis arbeiten will. Wenn ich aber nichts von Teilzeitarbeit erwähne, besteht die Gefahr dass er mich "später" nicht mehr dafür beschäftigt, oder? 4. Solange ich Elterngeld beziehe bleibe ich doch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Was ist aber nach Ablauf der Elternzeit wenn ich trotzdem nur auf 400,- Basis arbeiten gehe und somit keine Abzüge habe? Wer bezahlt dann die Krankenkassenbeiträge oder muss mich dann mein Mann mit bei sich versichern? Er ist privatversichert. 5. Man bekommt ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Ich habe am 2.1. Entbindungstermin und die Krankenkasse hat für die 6 Wochen bis dahin das Geld bereits bezahlt. Die anderen 8 Wochen werden bezahlt wenn ich die Geburtsurkunde vorlege. Was ist, wenn das Baby z. B. schon Anfang Dezember kommt? Bekomme ich das Geld dann bis zum 2.1. doppelt? Oder wenn das Baby erst Mitte Januar kommt, woher bekomme ich dann Geld ab 2.1. bis zur Entbindung? Wird das Geld dann noch nachträglich ab 2.1. bis zum ET gezahlt und danach trotzdem 8 Wochen fortgezahlt? Sorry, ich weiß das waren jetzt viele Fragen aber ich hoffe, Sie können Sie mir trotzdem alle beantworten. Ganz liebe Grüße Kerstin


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