Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fragen zu Elterngeld und andere Sachen

Frage: Fragen zu Elterngeld und andere Sachen

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe einige Fragen an Sie. 1. Ich weiß, dass man das Elterngeld auf 2 Jahre strecken kann und dann 33,5 % des letzten Nettoeinkommens erhält. Wie ist das dann jedoch mit der Teilzeitarbeit auf 400 Euro Basis: Man muss die Differenz des letzten Nettoeinkommens abzüglich der 400 Euro nehmen und daraus dann 33,5 % berechnen, oder? Dann hat man doch das Elterngeld und die 400 Euro zählt man dann dazu und man hat das monatliche Einkommen, oder seh ich das falsch? 2. Wenn man 3 Jahre Elternzeit nimmt und das Elterngeld auf 2 Jahre streckt, bekommt man dann im 3. Jahr lediglich nur noch das Kindergeld? 3. Muss ich beim Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber wirklich mitteilen, ab wann ich wieder Teilzeit arbeiten will und wieviele Stunden von wann bis wann genau? Denn so genau weiß ich das noch nicht, ab wann ich auf 400 ,- Basis arbeiten will. Wenn ich aber nichts von Teilzeitarbeit erwähne, besteht die Gefahr dass er mich "später" nicht mehr dafür beschäftigt, oder? 4. Solange ich Elterngeld beziehe bleibe ich doch bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Was ist aber nach Ablauf der Elternzeit wenn ich trotzdem nur auf 400,- Basis arbeiten gehe und somit keine Abzüge habe? Wer bezahlt dann die Krankenkassenbeiträge oder muss mich dann mein Mann mit bei sich versichern? Er ist privatversichert. 5. Man bekommt ja 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung Mutterschaftsgeld. Ich habe am 2.1. Entbindungstermin und die Krankenkasse hat für die 6 Wochen bis dahin das Geld bereits bezahlt. Die anderen 8 Wochen werden bezahlt wenn ich die Geburtsurkunde vorlege. Was ist, wenn das Baby z. B. schon Anfang Dezember kommt? Bekomme ich das Geld dann bis zum 2.1. doppelt? Oder wenn das Baby erst Mitte Januar kommt, woher bekomme ich dann Geld ab 2.1. bis zur Entbindung? Wird das Geld dann noch nachträglich ab 2.1. bis zum ET gezahlt und danach trotzdem 8 Wochen fortgezahlt? Sorry, ich weiß das waren jetzt viele Fragen aber ich hoffe, Sie können Sie mir trotzdem alle beantworten. Ganz liebe Grüße Kerstin


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...