Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, sie schreiben in Ihren Antworten auf die Frage zur Weiterbeschäftigung nach dem EU: "Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen." Dieses neue Gesetz gilt doch nur, wenn die Kinder ab 01.01.2001 geboren wurden, oder bin ich falsch informiert. Bei Entbindung im Jahr 2000 besteht dieser Anspruch doch nicht, oder? Danke für die Antwort! LG Maren
Mitglied inaktiv
Liebe Maren! Zitat: "Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem neuen TEILZEITARBEITSGESETZ UNABHÄNGIG von EU.." Zitatende. d.h. es hat nichts mit Kindern zu tun. Jeder Kinderlose hat auch diesen Anspruch nach dem Teilzeitgesetz. Liebe Grüße Andrea
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