Mitglied inaktiv
Guten Abend Frau Bader, mein AG hat meinen Antrag auf TZ abgelehnt, als Grund nannte er folgendes: Teilzeit würde mir nicht zustehen, da mein Kind vor dem 01.01.2001 geboren ist (07/00). Aber das stimmt doch so nicht, oder? Das ist doch nur das Datum, ab dem das neue TZ-Gesetz aktiv ist. Ist doch aber egal, ob mein Kind 00 oder 01 geboren wurde !? Danke Anne
Liebe Anne, Teilzeit im EU???? Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Anne, meines Wissens greift das neue Gesetz nur für Kinder die NACH dem 01.01.2001 geboren wurden. Wenn dein Kind im Jahr 2000 geboren wurde, ist das neue Gesetz für dich nicht geltend - Leider! So ganz kann ich diese blöde Regelung der Gesetzgeber auch nicht verstehen - Kind ist schließlich Kind! noch alles Gute für dich Viviane
Mitglied inaktiv
Hallo Anne, laß Dich bloß nicht abwimmeln, ich habe meinen TZ Anspruch eingeklagt und meine Kinder sind 97 u. 98 geboren! Ich empfehle Dir, Dir die Broschüre, "Teilzeit-alles, was Recht ist" anzufordern, Bundesministerium f. Arbeit u. Sozialordnung, Ref. Publikation, Postfach 500, 53105 Bonn; Best.Nr. A 263. Sie ist kostenlos und hilft Dir, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Gruß, Uschi
Mitglied inaktiv
o.T.
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