Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zur Elternzeit

Frage: Frage zur Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Guten morgen, nachdem ich jetzt mehrfach telefonisch versucht habe bei verschiedenen Ämtern Auskunft zu bekommen, muss ich jetzt einfach mal ein paar Fragen stellen. Mein Mann möchte parallel zu mir in den ersten zwei Monaten nach der Geburt (September) Elternzeit nehmen. Wie lange vorher muss der Arbeitgeber hierüber informiert werden ? Kann der Arbeitgeber die Elternzeit auch ablehnen? Wo muss das Geld beantragt werden und wann? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss mit Frist von 7 Wo. schriftl. den Antrag stellen. EG bekommt er aber nicht, da diese Zeit der Mutter zugerechnet werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Dein Mann muß 7 Wochen vorher seine EZ mitteilen. "Genau" kann er es (logischerweise, außer bei KS) ja nicht sagen. Zur Not müsst Ihr ein Datum ca. 2 Wochen nach ET wählen. Der AG kann nicht ablehnen, da EZ nicht beantragt wird, sondern nur mitgeteilt (ist ja eine gesetzliche Regelung). Besorge Dir einen Antrag für das Elterngeld und fülle alles aus was geht VOR der geburt. Endgültig kann man den Antrag erst nach der Geburt abgeben, wenn Geburtsbescheinigung etc. vorliegt. Die Bearbeitung dauert z. Z. ca. 3 Monate was ich so von anderen Eltern weiß... Viele Grüße Désirée


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