Janine1991
Hallo Frau Bader, mein Freund würde gern ab der Geburt des Kindes (Voraussichtlich am 14.06.) auch in Elternzeit gehen. Jetzt haben wir eine wichtige Frage zum Kündigungsschutz. Kann er jetzt beim AG die Elternzeit beantragen und wenn ja, muss dieser dem zustimmen oder hat der Kindsvater das Recht unabhängig von der Meinung des AG in Elternzeit zu gehen? Ab wann zählt der Kündigungsschutz? Ab bzw bis wann muss er Elternzeit angeben? Es sind ja jetzt voraussichtlich noch 6 Wochen bis zur Geburt.
Hallo, er kann mit Frist 7 Wochen Ez beantragen (eigentlich: mitteilen). Weil der Geburtstermin ja ungewiss ist, kann er schreiben "ab Geburt, voraussichtlich...". Der AG hat keinerlei Rechte diesbezüglich, Kündigungsschutz hat er ab 8 Wochen vor beginn der EZ. Liebe Grüße NB
cube
Spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Termin muss die EZ eingereicht werden - der AG kann nicht ablehnen. Bei EZ zwischen dem 3. und 8. LJ beträgt die Frist 13 Wochen.
mellomania
problem ist, dass ihr innerhalb der frist seid. heißt, er kann NICHT ab dem tag der geburt EZ machen. sondern 7 Wochen NACH Mitteilung.
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