Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Umgang mit KV

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Frage zum Umgang mit KV

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich habe mal eine Frage Bezüglich des Umgans mit dem KV. Er wollte Seine Tochter die jetzt 13 Monate alt ist nicht und hat mich schon während der Schwangerschaft verlassen. Den Unterhalt musste ich einklagen und nun auch noch pfänden lassen ( Tietel liegt vor ). Nun möchte ich gerne das meine Tochter Umgang mit Ihren Vater hat, denn meiner Meinung nach kann er sich nicht so einfach aus der Affäre ziehen und Seine Tochter hat auch ein Recht auf Umgang mit Ihm. Ist es möglich den Umgang in einem Verfahren festlegen zu lassen ? Ich bdanke mich für Ihre Antwort und wünsche ein schönes Wochenende. Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, leider kiann man ihn nicht zwingen. Ich würde es mal über das JA versuchen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Daniela Mein Sohn ist nun 3 und hat seinen leiblichen Vater noch nie gesehen. Anerkennung übers Gericht etc. , Du wirst es kennen. Ich habe darüber lange mit dem JA geredet, denn auch ich wollte dass er seinen Vater kennenlernt, eine Bindung hat. Das JA hat ganz klar gesagt, dass man es zwar einklagen könnte, da das Kind ein Recht auf den Vater hat, aber es im Endeffekt nicht umgesetzt werden kann. Eine Mutter hatte mal geklagt,in der Revision des Vaters wurde es aber abgelehnt, weil der Vater ein Persönlichkeitsrecht hat oder wie sich das schimpft und man ihn eben nicht zwingen kann. Im Nachhinein bin ich froh diesen Weg nicht gegangen zu sein, denn nichts ist schlimmer für ein Kind seinen Vater zwar zu sehen, aber deutlich dessen Ablehnung zu spüren, immer versetzt , entäuscht zu werden. Das möchte ich für meinen Sohn nicht und hoffe auf einen Sinneswandel von ihm irgendwann und dann eine Chance weil er es dann auch will. Ich habe mich anfänglich bemüht und sogar ein Schreiben von seinem Anwalt bekommen mit Drohung auf Unterlassungsklage, wenn ich ihn diesbezüglich nicht in Ruhe lasse. Und da ging es um Infos, weil mein Sohn , und auch seiner, operiert werden musste ! Vielleicht kannst Du einen Versuch übers JA wagen und sie schreiben ihn an wegen Umgang, dann hast Du für Dein Kind später auch was in der Hand, dass Du es versucht hast. Und mit Glück hat er ja auch nun Interesse ? So schlimm wie dieses Schreien vom Anwalt damals war, so dankbar bin ich es nun zu haben. Er kann ihm später nichts ausser die Wahrheit sagen,denn der Beleg liegt hier. Alles Gute.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...

Hallo Fr. Bader,   zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc.  Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...

Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr.   Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...

Hallo Fr. Bader,   der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht.    Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...

Der Vater meiner Tochter  möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen.  Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen.  Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...

Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...

Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...

Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden.  Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...