Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zum Mutterschutz

2009mama

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Sehr geehrte Frau Bader, ich benötige auch mal ihren Rat. Und zwar habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt, die im August auslaufen. Ich möchte nun gerne auf 3 Jahre verlängern und mir in der Zeit einen 400 € Job bzw. eine Halbtagsstelle bei uns in der näheren Umgebung suchen, da mein bisheriger Arbeitsplatz für den halben Tag viel zu weit für eine Halbtagsbeschäftigung entfernt ist. Jetzt meine Fragen: 1) Darf ich einfach so auf 3 Jahre verlängern und wenn ja, wie mache ich das bzw. welche Fristen muss ich einhalten oder was muss ich beachten? 2) Darf ich während diesem 3. Jahr jederzeit kündigen oder darf ich das dann erst, wenn die 3 Jahre abgelaufen sind? 3) Darf ich parallel dazu einen 400 € Job ausüben? Gleich kündigen will ich nicht, da man ja nie weiß, was die Zukunft bringt und vielleicht bin ich nach Ablauf der 3 Jahre ja noch dankbar, wenn ich doch dort arbeiten kann ... Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Frist 7 Wo 2. Auch in der EZ 3. Ja, wenn der alte AG zustimmt Liebe Grüsse, NB


desireekk

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Hallo 1.)Ja, Du kkanst Probemlos das 3. Jahr EZ bis zum 3. Geb des Kindes anhängen. spätestens 7 Wochen vor Beginn des 3. Jahres muss der AG das wissen, besser etwas früher. 2.)Innerh. des 3. Jahres gelten die Kündigungsrristen au sdem Arbeitsvertr. Zum Ablauf der EZ müssen es lt. Gesetz 3 Monate sein 3.)Du kannst nur mit Genehmigung deines jetzigen AGs woanders arbeiten Viele Grüße Désirée


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