kaycee
Hallo, Ich bin 3 fache Mutter und erneut schwanger. Bei meinem letzten Kind hat die kigeld stelle 3. Kind gerechnet (ca. 10 Euro mehr ) obwohl die beiden großen bei ihrem vater leben. Nun bin ich mit meinem 4. Kind schwanger, von meinem jetzigen Ehemann, und die 3 , die von meinem ex freund sind, leben bei deren Vater, mit beiderseitigem Einvernehmen. Nun die Frage : nach der Hochzeit mit meinem jetzt - mann, und weil die drei nicht bei uns wohnen, wie Wird dieses kind gezählt werden? Kommt es in diesem Fall auf die Zählung der Geburten bei der Mutter an, oder wie viele Kinder mit diesem Mann gezeugt wurden? Ich bin noch im ersten trimester, ich mag bei der kigeld stelle noch nicht nachfragen. Lieben Gruß, Katharina
Hallo, wenn Sie das KG beantragen, zählen die anderen als "Zählkinder". Sie bekommen als den Satz eines 4. Kindes. Liebe Grüße NB
Julisa
Als ich noch mit meinem Ex zusammen war, wurden unsere zwei dann als so genannte Zählkinder gerechnet, dabei ist es unerheblich wo die anderen Kinder leben. Es zählen alle Kinder die derjenige hat auf den das Kindergeld angemeldet wird. Beantragst du das Kindergeld, zählen all deine Kinder und euer Kind wird Zählkind Nr. 4, beantragt dein Jetzmann das Kindergeld und euer gemeinsames Baby ist sein 1. Kind, dann zählt es wie ein Einzelkind. Also am besten lasst ihr das Kindergeld über dich laufen.
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