monalisa141
Gutens Tag, mein Sohn ist im Januar geboren und ich habe für seine ersten 12 Lebensmonate Elterngeld beantragt und genehmigt bekommen. Der Vater konnte im Job zunächst keine Elternzeiz nehmen. Daher haben wir für ihn bislang kein Elterngeld beantragt. Nun sieht es so aus als könnte er doch zwei Monate Elternzeit nehmen. Kann er dann auch noch Elterngeld beantragen? Also können wir den Antrag dahingehend ändern? Und noch eine andere Frage: Wenn ich innerhalb meiner elternzeit wieder schwanger werden würde, würde ich dann kein Elterngeld bekommen? Weil ich ja die 12 Monate zuvor auf jeden Fall nicht gearbeitet hätte? Bzw würde ich dieses Mindestelterngeld bekommen? Vielen Dank! Mona
Hallo, 1. Klar kann er Elternzeit nehmen und Elterngeld bekommen. Wichtig ist, dass er dann zwei Lebensmonate nimmt, keine Kalendermonate. 2. natürlich bekommen Sie auch bei einem weiteren Kind Elterngeld. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Abstand zwischen den Kindern ist. Hintergrund ist, dass für die Berechnung des Elterngeldes die letzten zwölf Monate vor der Geburt herangezogen werden, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat werden dann ausgeklammert. Wenn die Kinder also ca. ein Jahr auseinander sind, bekommen Sie das volle Elterngeld wie beim ersten Kind. Liebe Grüße NB
MamaausM
Wieviel Elterngeld es gibt, hängt ab wie weit die Kinder auseinander liegen. Es zählen zwar wieder die 12 Monate vor Geburt, aber Monate mit Elterngeld vom älteren Kind werden ja ausgeklammert. Monate mit Mutterschaftsgeld auch. Arbeitest du nach den 12 Monaten wieder, zählt dieses Einkommen.
mellomania
der vater muss aber spätestens den 13. und 14. lebensmonat nehmen um elterngeld zu erhalten. danach nicht mehr. dann geht nur elternzeit ohne elterngeld. und er muss zwingend zwei monate nehmen.
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