Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Elterngeld beim 2.Kind

Frage: Frage zum Elterngeld beim 2.Kind

Nessa133

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Hallo, Ich habe eine Frage zum Elterngeld und zwar. Mein Sohn ist im März 2020 geboren. Aktuell bin ich wieder schwanger und das Baby kommt im Juni 2021 also 15 Monate unterschied. Ich habe für 1 jahr elterngeld beantragt für Kind 1 also bis März. Bin aber bis Mai in Elternzeit also die letzten 2 Monate ohne Elterngeld. Genau im Mai fängt dann der Mutterschutz für Kind 2 an also werde ich zwischen den Kindern nicht arbeiten. Nun zu meiner Frage bekomm ich beim 2.Kind dann das gleiche Elterngeld? Oder weniger? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, am besten, wenn Sie das EG so in EG plus umändern, dass Sie 14 Lebensmonate EG für KInd 1 erhalten. Da ja die Monate mit MG auch ausgeklammert werden, erhalten Sie das gleiche EG wie bei Kind 1 Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Deine Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert. Marz und April nicht - der mindert das EG. Die Monate Mai und Juni werden wieder ausgeklammert. Ausgeklammerte Monate werden durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt. Geschwister bonus gibt es aber noch drauf.


Felica

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Versuche ob du den letzten Monat Basis-EG im 2 Monate EG plus ändern lassen kannst, dann hast du einen Monat weniger Nullrunde und dürftest das gleiche EG wie beim ersten Kind bekommen. Ohne änderung wäre April eine nullrunde beim neuen EG. Wobei die 10 Geschwisterbonus das wahrscheinlich auch auffangen würden. Sind ja mindestens 75 €. Mai ist, weil da der Mutterschutz beginnt schon raus.


Ani123

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Hast du noch Resturlaub oder Überstunden, welche du nach Ende der EZ nehmen kannst? Dann würde diese Zeit mit in die Berechnung des EG einfließen. Ansonsten kann ich auch nur empfehlen, den 12. Monat in EGplus umzuwandeln, so dass kein Monat mit 0-Runde gezählt wird.


Felica

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Ani123, bitte nicht antworten wenn man es nicht weiss. Warum sollte hier mögliches Entgelt für den Urlaub mit einfließen wenn die TE in EZ ist? Erstens scheinen Ende der EZ und Beginn neuer Mutterschutz sehr nahe zu liegen, weil gleicher Monat, zweitens ist der Monat indem der Mutterschutz beginnt sowieso raus beim EG. Selbst wenn es nur ein Tag Mutterschutz ist. Geburt im Juni, Ende EZ im Juni, Beginn Mutterschutz im Juni. Evtl muss sie wenige Tage überbrücken wenn der AG die EZ nicht verlängert, dazu kann sie den Urlaub nutzen den sie im neuen Mutterschutz erwirbt. Aber für das EG ist das völlig ohne Belang.


Mitglied inaktiv

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Ich denke EZ Ende ist Ende Mai und der neue Mutterschutz beginnt davor. Damit ist der Monat Mai komplett raus - wird ausgeklammert Ani... Bitte schreibe keinen Quatsch der die AP noch mehr verwirrt.


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