Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zum Beschäftigungsverbot

Frage: Frage zum Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Hallo, Ich habe im März 19 ein Baby bekommen. Ich habe 2 Jahre elternzeit bei meinem Arbeitgeber genommen, allerdings nur 12 Monate elterngeld. Seit April 20 gehe ich teilzeit arbeiten, der Vertrag läuft bis Ende März, ab April tritt mein vollzeit Vertrag wieder in Kraft da endet dann die elternzeit. Wenn ich jetzt in der elternzeit noch schwanger werden würde, würde ich direkt ein beschäftigungsverbot bekommen. Würde ich dann ab April mein Gehalt vom Vollzeitvertrag wieder bekommen? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie würden jeweils den Lohn bekommen, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB


mellomania

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wenn du ein erneutes bv bekommst, wirst du so bezahlt, wie ohne. der AG ist aber eben angehalten, alles zu prüfen, ob er überhaupt ein bv ausstellen muss oder ob er ersatztätigkeiten hat. des weiteren muss dein kind so betreut sein, dass du auch vollzeit arbeiten kannst. heitßt, du kannst nicht auf vollzeit zurück planen, mit bv rechnen, und dein kind selber betreuen.


Mitglied inaktiv

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Und wenn das beschäftigungsverbot vom Arzt ausgestellt wird? So war es beim letzten Mal auch. Das heißt mein Kind müsste in den Kindergarten gehen, damit ich Geld bekomme? Was ist denn, wenn das Kind zuhause ist, was würde mir denn dann an Geld zu stehen? Mit freundlichen Grüßen


KielSprotte

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Der Arzt darf kein BV ausstellen, dafür ist der AG zuständig. Die Gesetze haben sich verschärft. Der Arzt ist in erster Linie für eine AU zuständig, nur bei Mobbing am Arbeitsplatz darf der Arzt ein BV ausstellen. AG und KK können das und werden das überprüfen.


mellomania

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...da du ohne bv auch nicht arbeiten könntest. geld gibt es nur fürs arbeiten :-) und nur weil bei der letzten schwangerschaft ein bv war, heißt das nicht, dass du jetzt erneut eins bekommst. neue schwangerschaft, neue beurteilung, neuer verlauf, neue bedingungen.


Mitglied inaktiv

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Ich bekomme auf Grund meines Berufs ein beschäftigungsverbot, das weiß ich sicher ;) Ich gehe jetzt auch arbeiten und mein Kind ist zuhause. Naja werde da lieber woanders nachfragen.


mellomania

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...während du arbeitest?


Mitglied inaktiv

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Als ob, der paps passt auf. Ich gehe nachts arbeiten.


Mitglied inaktiv

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Als wenn ich mein 1 1/2 jähriges Kind alleine zuhause lasse, alleine schon die frage.


KielSprotte

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Du kannst nicht davon ausgehen, dass du ein BV erhälst weil du i.d.R. nachts arbeitest. Der AG kann dich tagsüber ans Telefon setzen, Akten kopieren oder Kaffee kochen lassen. Und nein die Betreuung deines Kindes ist nicht seine Sache, sondern deine. Will meinen, wenn du nicht tagsüber kannst oder willst, dann gibt es auch kein Geld.


Mitglied inaktiv

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Das bringt mir hier gar nichts. Ich arbeite zur Zeit nachts wie ja in meiner frage steht, arbeite ich zur Zeit teilzeit. Was bringt dir das so auf dem beschäftigungsverbot rum zu reiten?! Ich bekomme eins, habe ich ja schon gesagt, da geht es nicht um die Nachtarbeit, sondern wie oben schon gesagt, um meinen Beruf. Wie gesagt das bringt mir hier gar nichts, da solche Antworten nicht hilfreich sind.


mellomania

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der AG darf dir das BV nur aussprechen, WENN er muss. heißt wenn in deinem Vertrag die Arbeitszeit auf NUR NACHTS schriftlich fixiert ist, erhälst du das bv. wegen der Zeit. steht in deinem Vertrag eine Zeitspanne, in der er dich einsetzen darf, auch wenn du jetzt nur nachts arbeitest, MUSS er dich tagsüber für ERSATZTÄTIGKEITEN einsetzen. damit er eben KEIN Bv wegen dem arbeitsplatz aussprechen muss. wenn dein kind dann NICHT betreut ist, dann erhälst du kein bv. wenn du tags nicht arbeiten kannst, er es dir aber zuteilt, ist das nicht das problem des AG. dann musst du schnellstmöglich eine kinderbetreuung organisieren und die ersatztätkeiten ausführen.


Felica

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Arbeitest du immer nur nachts? Ist dein Vertrag auch nur über Nachtarbeit abgeschlossen worden? Andernfalls kann dein AG dich auch tagsüber einsetzen, dann müsstest du eine Betreuung nachweisen falls du dann mit einem BV vom Arzt kommst um das zu umgehen. Den in dem Falle könnten dann so wohl AG wie auch KK das BV vom Arzt anzweifeln und dann kommt die Frage eben oft auch auf, wie wird das Kind betreut. Steht in deinem Vertrag aber nur Nachtarbeit, dann ja, dann ist ein BV sicher. Sonst eben nicht. Das muss dann aber der AG aussprechen. BV sind, bis auf extrem wenige Fälle, beim zweiten Kind deutlich problematischer als beim ersten. Eben wegen der Frage Kinderbetreuung welches dann Thema werden kann. Der Punkt entfällt wenn man das erste Mal schwanger ist, macht das Thema BV etwas einfacher. Die KK schauen halt auch wo sie sparen können.


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