Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Urlaub als Teilzeitkraft

Frage: Frage zu Urlaub als Teilzeitkraft

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Hallo Frau Bader, ich arbeite seit Juni als Teilzeitkraft. 20 Std., montags bis donnerstags. Man sagte mir ich hätte genausoviel Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft. (26 Tage). Meine Kollegin meinte ich müsste aber wenn ich z.B. 2 Wochen am Stück Urlaub nehme auch 10 Tage Urlaub eintragen. Sprich Montag bis Freitag. Können Sie mir sagen was richtig ist? Ich bin eingestellt worden mo-do für 20 Std. Eine andere Kollegin Teilzeit meint, man müsse nur 8 Tage eintragen. Mmmhh was ist denn richtig? Der Chef weiß es angeblich auch nicht oder will der Vollzeitkraft nicht auf die Füße treten???? Vielleicht wissen Sie ja weiter?? LG zwergbertmama


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben Anspruch auf mind. 4 Wo. Wenn Sie zB vertraglich 20 Tage haben, sind das nur die Tage von Montag bis Donnerstag. Es sei denn, im Vertrag steht was anderes Liebe Grùsse, NB


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Wenn VZ Kräft 26 Tage bekommen (also die die täglich Arbeiten) dann müssen die für jeden Tag den sie nicht erscheinen einen Tag Urlaub nehmen (sprich in der Woche 5 Tage) Würde allerdings noch mal mit dem AG reden,weil Du ja dann anteilmäßig mehr Urlaub hättest, wie Deine Kollegen, wenn Du nur 4 Tage nehmen müsstest. Sprich Du hättest 6 Wochen und 2 Tage und Deine Kollegen nur 5 Wochen und einen Tag. LG Peeka


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Wenn in deinem Vertrag steht, dass du die 20 Std mo-do zu bringen hast, dann hast du nur an diesen Tagen eine "Sollzeit". Und nur diese Sollzeit muss mit Urlaub gefüllt werden = 8 Tage. Wenn in deinem Vertrag steht, dass du wöchentlich 20 Std zu bringen hast und die Aufteilung "nur" eine persönliche Absprache ist, dann werden die 20 Std auf die allgemeinen Arbeitstage in der Woche verteilt und du müsstest 10 Tage eintragen. Oder du fragst einfach denjenigen, der dir sagt, dass du 26 Tage Urlaub hast...(der müsste sich auch auch mit der Verteilung auskennen) Gruß Sabine


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