Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Teilzeit unter 15 Wochenstunden / gerne an alle

Frage: Frage zu Teilzeit unter 15 Wochenstunden / gerne an alle

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, nach dem Ende meiner EZ Mitte April möchte ich gerne wieder stundenweise arbeiten, kann aber in der ersten Zeit nur eine Wochenarbeitszeit von 10 - max. 12 Stunden anbieten. Dies habe ich meinem AG bereits Anfang September so per Mail (sollte per Mail sein!)mitgeteilt, bisher aber keine Antwort erhalten. Auch auf Nachfrage - keine Antwort. Dass die Mails angekommen sind, kann ich belegen, da der zuständige Mitarbeiter eine automatische Antwort/Empfangsbestätigung eingerichtet hat. Es ist ja so, dass Teilzeit automatisch als genehmigt gilt, wenn man bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn nichts anders lautendes vom AG gehört hat. Gilt das auch bei meiner geringen Stundenzahl? Wäre es ratsam, mich nun nicht mehr zu melden und zu warten, was passiert? Wie gesagt, ich kann ja belegen, dass ich die Mails geschrieben und damit meinen Antrag gestellt habe... Vielen Dank und nette Grüße Monika


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, einen Anspruch haben Sie, wenn überhaupt, erst ab 15 Wochenstunden. Ich würde den Antrag auch per Post machen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Es handelt sich um eine grosse Firma mit mehreren tausend Beschäftigten. Was ist, wenn der AG vor Ende der EZ noch ablehnt? Soll ich dann kündigen oder er? Muss ich mich (wenn ja - wann?) beim Arbeitsamt melden, obwohl ich wohl keine Zahlungen zu erwarten hätte? DANKE!!!


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