Mitglied inaktiv
Guten Tag, nach dem Ende meiner EZ Mitte April möchte ich gerne wieder stundenweise arbeiten, kann aber in der ersten Zeit nur eine Wochenarbeitszeit von 10 - max. 12 Stunden anbieten. Dies habe ich meinem AG bereits Anfang September so per Mail (sollte per Mail sein!)mitgeteilt, bisher aber keine Antwort erhalten. Auch auf Nachfrage - keine Antwort. Dass die Mails angekommen sind, kann ich belegen, da der zuständige Mitarbeiter eine automatische Antwort/Empfangsbestätigung eingerichtet hat. Es ist ja so, dass Teilzeit automatisch als genehmigt gilt, wenn man bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn nichts anders lautendes vom AG gehört hat. Gilt das auch bei meiner geringen Stundenzahl? Wäre es ratsam, mich nun nicht mehr zu melden und zu warten, was passiert? Wie gesagt, ich kann ja belegen, dass ich die Mails geschrieben und damit meinen Antrag gestellt habe... Vielen Dank und nette Grüße Monika
Hallo, einen Anspruch haben Sie, wenn überhaupt, erst ab 15 Wochenstunden. Ich würde den Antrag auch per Post machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es handelt sich um eine grosse Firma mit mehreren tausend Beschäftigten. Was ist, wenn der AG vor Ende der EZ noch ablehnt? Soll ich dann kündigen oder er? Muss ich mich (wenn ja - wann?) beim Arbeitsamt melden, obwohl ich wohl keine Zahlungen zu erwarten hätte? DANKE!!!
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Guten Tag, ich möchte 2 Monate Elternzeit/Väterzeit nehmen die auf den 1.LM und den 7.LM verteilt werden sollen. Während des 1.LM möchte ich gerne in Teilzeit mit 15 Wochenstunden bei meinem Arbeitgeber arbeiten und während des 7.LM komplett zuhause bleiben. Ist dies so möglch? Oder muss die Anzahl der Wochenstunden für einen mindest Zeitraum ...
Hallo, Ich bin gerade in Elternzeit und möchte Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mein Kind ist am 02.05.2021 geboren. Ich habe die Teilzeit in Elternzeit mit 32 Woche und fristgerecht beantragt. So wurde es mir auch schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt. Nun habe ich gesehen, dass die max. Wochenstunden für Kinder, die vor dem 01.09.2021 gebo ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
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