Mitglied inaktiv
Guten Tag, nach dem Ende meiner EZ Mitte April möchte ich gerne wieder stundenweise arbeiten, kann aber in der ersten Zeit nur eine Wochenarbeitszeit von 10 - max. 12 Stunden anbieten. Dies habe ich meinem AG bereits Anfang September so per Mail (sollte per Mail sein!)mitgeteilt, bisher aber keine Antwort erhalten. Auch auf Nachfrage - keine Antwort. Dass die Mails angekommen sind, kann ich belegen, da der zuständige Mitarbeiter eine automatische Antwort/Empfangsbestätigung eingerichtet hat. Es ist ja so, dass Teilzeit automatisch als genehmigt gilt, wenn man bis 4 Wochen vor Arbeitsbeginn nichts anders lautendes vom AG gehört hat. Gilt das auch bei meiner geringen Stundenzahl? Wäre es ratsam, mich nun nicht mehr zu melden und zu warten, was passiert? Wie gesagt, ich kann ja belegen, dass ich die Mails geschrieben und damit meinen Antrag gestellt habe... Vielen Dank und nette Grüße Monika
Hallo, einen Anspruch haben Sie, wenn überhaupt, erst ab 15 Wochenstunden. Ich würde den Antrag auch per Post machen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Es handelt sich um eine grosse Firma mit mehreren tausend Beschäftigten. Was ist, wenn der AG vor Ende der EZ noch ablehnt? Soll ich dann kündigen oder er? Muss ich mich (wenn ja - wann?) beim Arbeitsamt melden, obwohl ich wohl keine Zahlungen zu erwarten hätte? DANKE!!!
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, leider verkraftet mein Kleiner die Ganztagsbetreuung in der Krippe nicht so gut, weshalb ich gerne wieder mehr Zeit mit ihm verbringen moechte. Ich arbeite derzeit 30 Std in Elternzeit (Kind wurde am 9.6.2008 geboren). a)Kann ich hierzu meine Arbeitszeit wieder reduzieren oder b) gar ganz aussteigen und dann spaeter erneu ...
Guten Tag, ich möchte 2 Monate Elternzeit/Väterzeit nehmen die auf den 1.LM und den 7.LM verteilt werden sollen. Während des 1.LM möchte ich gerne in Teilzeit mit 15 Wochenstunden bei meinem Arbeitgeber arbeiten und während des 7.LM komplett zuhause bleiben. Ist dies so möglch? Oder muss die Anzahl der Wochenstunden für einen mindest Zeitraum ...
Hallo, Ich bin gerade in Elternzeit und möchte Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mein Kind ist am 02.05.2021 geboren. Ich habe die Teilzeit in Elternzeit mit 32 Woche und fristgerecht beantragt. So wurde es mir auch schriftlich vom Arbeitgeber bestätigt. Nun habe ich gesehen, dass die max. Wochenstunden für Kinder, die vor dem 01.09.2021 gebo ...
Hallo. Ich bin Vollzeit beschäftigt und möchte nach 3 Monaten auf Teilzeit umstellen( so lange dauert die Kündigung zur Änderung der Arbeitszeit) . Kann ich gekündigt werden, wenn ich meine Arbeitszeit reduziere rechtzeitig? Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Und wenn ich auch Schichten mittellien, die ich ab dann arbeiten kann, ist das auch ein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Sie und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und befinde mich aktuell in Elternzeit. Vor der Elternzeit war ich in Vollzeit beschäftigt und plane nach meiner Rückkehr, in Teilzeit zu arbeiten. Ich habe ein kleines Kind, das dann hoffentlich in ...
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo, aufgrund Mutterschutz habe ich noch vorgeburtlichen Urlaub übrig. (Vollzeit; Angenommen 20 Tage) Ich möchte 2026 Teilzeit in Elternzeit starten (50%) und anschließend in 2027 regulärer Teilzeit (75%) arbeiten. Meine Frage ist: Wie/wann verfällt der Resturlaub und wie wird dieser vergütet? Laut Internet hätte ich ja 2 Jahre Zeit ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
- Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE