Loni2013
Hallo, Da der voraussichtliche entbindungstermin immer näher rückt haben mein Mann und ich uns Gedanken um die elternzeit gemacht, ich werde 12 Monate nehmen, mein Mann zusätzlich die ersten zwei Monate nach der Geburt zusätzlich. Jetzt ist das bei mir doch, das ich den Antrag nach der Geburt erst stellen muss, 7 Wochen vorher, also im Mutterschutz nach der Geburt. Wie ist das aber bei meinem Mann, kann er den Antrag jetzt schon stellen? Dann habe ich noch eine Frage zu den lohnabrechnungen, die zur Berechnung herangezogen werden, so weit ich das verstanden haben, werden 12 Monate vor der Geburt einbezogen, jetzt hatte sowohl ich, als auch mein Mann innerhalb dieser zeit eine ordentlich Gehaltserhöhung, habe mal irgendwo, weiß nur leider nicht mehr wo, gelesen das man dann diese Monate mit weniger Gehalt nicht mit berechnen lassen muss, ist das so richtig? Vielen Dank schon mal für die Antwort, Lieben Gruß Katharina
Hallo, er kann schreiben "ab Geburt, voraussichtlich.." Es zählen die 12 Mo vor der Geburt Liebe Grüsse, NB
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