Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage an Sie. Folgender Sachverhalt: Ab dem 01.04.2008 gehe ich wieder an meinen Arbeitsplatz als Vollzeit Angestellte zurück. Die letzten 2 Jahre hatte ich Elternzeit. Davor habe ich dort schon 10 Jahre dort gearbeitet. Unser Sohn ist 2 Jahre und wir beabsichtigen in 1- 1,5 Jahren noch ein Kind zu bekommen. Nun zu meiner Frage: Wie lange muss ich bei meinem AG arbeiten, damit ich überhaupt das volle Elterngeld bekomme? Mein mtl. Nettoverd. wird bei ca. 1300 € liegen. (Ich habe nämlich gehört, dass man mind. 1 Jahr arbeiten muss, um das Elterngeld meinem o.g. Verdienst entsprechend zu bekommen..) Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Länger als 1Jahr, da das "Mutterschutzgeld" nicht als Einkommen gilt. Also mindestens 13 bzw.14 Monate....
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Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
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Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
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