Mitglied inaktiv
Hallo, also, unsere Tochter wurde im Januar 2006 geboren. Seit August 2006 arbeite ich stundenweise wieder als Lehrerin in der Elternzeit. Somit habe ich ein Einkommen. Wenn man allerdings 67 % ausrechnet, liege ich dennoch über dem Minimum von 300 Eur. Im Sommer werde ich meine Stundenzahl weiter aufstocken, das geschieht aber auch im Rahmen der Elternzeit (nicht Teilzeit!) Im Herbst wollen wir mit der weitern Familienplanung beginnen (die Kinder sind also mindestens 2,5 Jahre auseinander!) Nun meine Frage: Wenn Kind 2 da ist, erhalte ich dann 67 % vom Gehalt, was ich zur Zeit verdiene (bzw. die 12 Monate vor Geburt)oder nur das Minimum von 300 Eur? Es ist für uns finanziell sehr entscheidend. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Anja
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, noch schnell eine Ergänzungsfrage: Würde ich auch Anspruch auf Geschwisterbonus bekommen, wenn die Kinder weniger als 3 Jahre auseinander sind? Danke!! Anja
Mitglied inaktiv
Hallo, heiße wie du, bin auch Lehrerin und auch in Elternzeit mit Teilzeit...witzig! Also: Du bekommst 67% von dem, was du in den 12 Monaten vor Beginn des neuen Mutterschutzes verdient hast, denn du bist ja keine "Hausfrau". Wenn das weniger als 1000 Euro netto sind, wird das sogar noch ein wenig aufgestockt (Prozente weiß ich nicht genau), und m.E. müsstest du auch noch 75 Euro Geschwisterbonus bekommen. LG
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