Mitglied inaktiv
hallo frau bader, ich würde gerne wissen, was genau die betrieblichen gründe sein können, die ein AG anbringen kann um eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit ablehnen zu können? In dem Betrieb in dem ich arbeite sind ca. 500 Beschäftigte, darunter auch viele Teilzeitkräfte (diese arbeiten alle in unterschiedlichen Stundenmodellen - flexible Arbeitszeit besteht im Unternehmen). Seit 2003 bin ich dort beschäftigung und nun in Elternzeit, 3 Jahre Elternzeit beantragt, würde aber gerne nach einem jahr wieder anfangen. Dies hat mein AG aber abgelehnt, allerdings ohne Nennung von Gründen, diese Gründe habe ich bereits mehrmals versucht zu erfragen, bisher ohne Erfolg. Denke es ist reine SChickane, da ich vor meiner Schwangerschaft leider oft erkrankt war ;-( Eine Teilzeitbeschäftigung in einem anderen Unternehmen würde mir aber genehmigt. Vielen Dank. MfG
Hallo, Im Unterschied zum Anspruch nach dem TzBfG muss der Arbeitgeber nach dem BerzGG nicht nur betriebliche, sondern dringende betriebliche Gründe dem Anspruch auf Verringerung der Arbeitzeit entgegenhalten. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, über dessen Vorliegen und Anerkennung das Arbeitsgericht im Streitfall zu entscheiden hat. Es gibt leider noch nicht viele wegweisende Entscheidungen aus diesem Bereich. Der Trend der Arbeitsgerichte geht aber dahin, dringende betriebliche Gründe des Arbeitgebers anzuerkennen, wenn er ein Organisationskonzept vorträgt, wonach betriebstechnische, wirtschaftliche oder sonstige berechtigte betriebliche Bedürfnisse die Beschäftigung einer ganztags tätigen Vollzeitkraft erfordern. Im übrigen sei dem Arbeitgeber die Teilung der Stelle in zwei Teilzeitarbeitsplätze nur zuzumuten, wenn er den Arbeitszeitausfall durch Verringerung der Arbeitszeit des Arbeitnehmers durch Einstellung einer geeigneten Teilzeitkraft ausgleichen kann. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
der ag lehnt nicht dein teilzeitgesuch ab, sondern deine verkürzung der elternzeit und dafür braucht er keinen grund, denn das ist rechtens und legitim. wenn dich ein anderes unternehmen jetzt schon teilzeit beschäftigen kann, dann kündige und wechsle!!!
Mitglied inaktiv
nein nein, die teilzeitbeschäftigung innerhalb meiner elternzeit ist abgelehnt worden. die 3 jahre elternzeit sind schon lange genehmigt. darum geht es hier nicht! kündigen möchte ich daher nicht! danke trotzdem für deinen beitrag lg
Mitglied inaktiv
aber das muß der ag doch nicht genehmigen...???? das wäre mir neu. allerdings lerne ich gerne dazu.... ich habe es so verstanden, daß du elternzeit eingereicht hast und früher wieder anfangen willst mit verringerter stundenzahl, sprich teilzeit. wüßte nicht, daß ein ag dem stattgeben muß. er ersetzt dich ja für die elternzeit.....der ersatz muß ja auch einen vertrag bekommen und wissen, woran er ist....
Mitglied inaktiv
Hallo Das ist mir auch neu. Er kann unter gewissen Gründen nur das Arbeiten nach ! der beantragten Elternzeit in Teilzeit ablehnen. Das muss er begründen. Aber in der Elternzeit ist es sozusagen Kulanzsache, ob und wieviele Stunden da möglich sind zu arbeiten. Nehmen wir an Du wärest in einer Arztpraxis als Beispiel, er stellt für die 3 Jahre eine Vertretung für Dich ein, dann kann er die nicht nach einem Jahr vor die Tür setzen, wenn Du wiederkommen möchtest. Nach den 3 Jahren, die beantragt sind hast Du dagegen ein Recht auf Deinen Job. Hoffe das war verständlich. Arbeiten in der Elternzeit ist sozusagen ein goodwill des Arbeitgebers.
Mitglied inaktiv
hm, also das was ihr beide schreibt, ist mir neu ;-) in der elternzeit hat man doch die möglichkeit in teilzeit 30 std/woche zu arbeiten. und diese beschäftigung muss man beantragen. ich meine nicht, meinen jetzigen vollzeitvertrag vorab schon auf teilzeit umzuändern. ich hoffe, frau bader kann licht ins dunkel bringen ;-) lg
Mitglied inaktiv
Hey Ja, das stimmt soweit auch, Du darfst bis 30 Stunden arbeiten,dann behältst Du Deinen Kündigungschutz in der Elternzeit etc. Aber, und das ist der Knackpunkt : Das ist ein Entgegenkommen des Arbeitgebers und er kann es ablehnen ohne es zu begründen, denn ihr habt einen "Vertrag" geschlossen, dass Du 3 Jahre nicht da bist. Nach den 3 Jahren MUSS er Dir Deinen alten Job wiedergeben und muss dann auch bei Antrag auf Teilzeit begründen warum er das ablehnt, wenn er das dann ablehnt.
Mitglied inaktiv
in der elternzeit darfst du arbeiten, ja, dabei geht es um den elterngeldbezug. ob das jetzt 30h sind, bezweifle ich, denn das ist ja fast vollzeit.... aber daß der ag das im eigenen betrieb genehmigen muß halte ich für falsch. dann kann er sich ja auf gar nichts verlassen..... du hast elternzeit eingereicht und feddisch. verlängern kannst du, verkürzen auf welche zeit auch immer, ist in absprache mit dem ag.
Mitglied inaktiv
Hm, guckt mal hier : http://www.ppm-online.org/verlag/artikel-lesen/artikel/ablehnung-der-teilzeit/ Also doch begründen ! Man lernt hier nie aus :-) Nun bin ich auch sehr auf Frau Bader gespannt, denn in einem Jahr steh ich auch vor der Frage eventuell .
Mitglied inaktiv
Noch ein Link : http://www.frag-einen-anwalt.de/Teilzeit-während-Elternzeit-abgelehnt-__f43834.html Hilft Dir vielleicht weiter bis Frau Bader antwortet .
Mitglied inaktiv
danke dir ;-) nun bin ich aber auch sehr auf die antwort von frau bader gespannt.... denn bei uns im unternehmen ist es gang und gebe, dass die frauen nach einem oder halben jahr babypause wieder teilweise arbeiten kommen auch während die elternzeit noch läuft. daher bin ich jetzt echt sehr verwundert! auch habe ich in dem schreiben mit dem ich meine elternzeit beantragt habe, reingeschrieben, dass ich gerne nach 1 jahr wieder in meinem alten bereich in teilzeit arbeiten möchte. von daher wußten sie das ja! auch wenn jemand für mich eingestellt worden ist, ist in meiner abteilung seit jahren immer soviel zu tun, dass wir ruhig noch 4 leute einstellen könnten und selbst dann hätte ich mit einer 20 stundenwoche z.b. noch genug zu tun! lg
Mitglied inaktiv
Huhu! Mir geht es genauso wie Dir. Hatte es bereits mit meiner Elternzeitmeldung angekündigt und es wurde abgelehnt. Wenn er weiterhin bei seiner Einstellung bleibt - wenn ich es 3 Monate vor Beginn beantragen werde - werde ich auf jeden Fall vor das Arbeitsgericht gehen!! LG Danie
Mitglied inaktiv
halllo ja das ist echt schon mies... vor allem wir müssen ja auch finanziell irgendwie über die runden kommen. hat dein ag dir denn wenigstens auch eine beschäftigung woanders genehmigt? meiner ja. erst hab ich auch gesagt, ich geh vors arbeitsgericht und setze mich durch! aber mittlerweile freue ich mich darauf das ich erstmal dorthin nicht mehr zurück muss. ich hab jetzt noch 2 jahre elternzeit ab mitte juli und die nutze ich jetzt um mir einen anderen teilzeit job bzw. 400 eur beschäftigung zu suchen bzw. vielleicht auch mehrere verschiedene (nacheinander natürlich) um auch mal was anderes zu machen! hab total lust mal wieder was neues auszuprobieren ;-) hab jetzt 7 jahre in dem job gearbeitet und bin offen für alles neue ;-) nun bin ich auch gar nicht mehr böse über die ablehnung, sondern freue mich auf das neue was vor mir steht. und wenn mir das andere dann doch kein spaß macht, gehe ich nach ende meiner elternzeit dorthin wieder zurück. wenn nicht, kündige ich da und bleib in dem job, in dem ich dann arbeite. kann im moment nur positives daran erkennen ;-) ach, und was ich auch nur durch zufall erfahren habe, ist, wenn dein ag die teilzeitbeschäftigung abgelehnt hat, und du dann zu beginn deiner eigentlichen arbeitsaufnahme keinen anderen job hast, kannst du zur not auch arbeitslosengeld 1 beantragen. habe von der arbeitsagentur ne telefonnummer bekommen wo ich mich bei einer rechtsberatung beraten lassen konnte. hätte dir eigentlich lieber ne pn geschrieben aber irgendwie ging das nicht... lg
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