Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu 400 € Job, Alg 2 und AE-Status

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu 400 € Job, Alg 2 und AE-Status

Mitglied inaktiv

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Ich hab mal eine Frage - vielleicht wissen Sie bescheid. Bisher dachte ich immer, wenn man einen 400 Euro Job hat, dann ist man darüber auch krankenversichert / sozialversichert. Ein Freund, der die Alg2 Empfänger betreut, meinte nun, das stimme so nicht, erst ab 401 Euro sei man sozial abgesichert. Habe ich was nicht mitbekommen oder etwas falsch verstanden? Ich gebe derzeit als Dozentin Kurse. Das Honorar das ich dafür bekomme, wird entsprechend vom Amt aufs Alg 2 angerechnet, so daß ich mir zu 80% alles selbst finanziere und der Rest eben vom Staat. Da mir das aber stinkt und ich im Büro auf 400 Euro Basis bisher nichts bekommen habe, bin ich am Überlegen, ob ich die Zeit nicht mit einem 400 Euro Job bei McDonald's überbrücken soll, auch wenn mir das nicht liegt. Ich möchte aber einfach auf eigenen Beinen stehen - komplett. Eine Freundin meinte, McDonald's sei unter meinem Niveau, ich hätte doch so tolle Jobs gemacht, aber ich will einfach auch dem Staat nicht mehr auf der Tasche liegen und außerdem habe ich die Befürchtung, dass ich jetzt, wo ich mit meinem Mann wieder Versöhnung gefeiert habe und wir auch Umzug und alles planen, nachher als Sozialbetrüger dastehe. Ich bekomme normal Unterhalt für mich und meinen Sohn (500 Euro) von meinem Mann, wir sehen uns jetzt öfter und am Wochenende sowieso, suchen gemeinsam eine Wohnung in einer neuen Stadt. Habe ich da überhaupt im Moment noch Anspruch auf Alg2 oder müsste mein Mann jetzt nicht vollständig finanziell für mich aufkommen? Oder bin ich noch Alg 2 berechtigt, solange wir getrennt lebend sind? Wie ist das denn überhaupt, wenn wir dann umgezogen sind und wieder zusammen wohnen? Dann habe ich ja dort wieder keine Arbeit bzw. muß mir erst eine suchen. Habe ich dann auch Anspruch auf Alg2 Förderung oder andere Fördermaßnahmen, wenn ich mit meinem Mann wieder zusammen lebe? Über Tips und Informationen wäre ich sehr dankbar.


Mitglied inaktiv

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Es stimmt, erst ab 401 Euro bist Du in der sogenannten GLEITZONE, in der Du sozialversichert bist, siehe hier: http://www.400-euro.de/400/Leistungen.html Solange Ihr nicht wieder zusammen wohnt, hast Du dem Grunde nach weiterhin Anspruch auf ALG. Du mußt nur Deine Einkünfte (Dozententätigkeit, ggfls. McDonalds wenn es soweit ist, Kindergeld und Unterhalt) angeben, damit es auf die Dir gewährten Leistungen angerechnet wird. Sobald Ihr wieder zusammen lebt, werdet Ihr wieder wie Eheleute behandelt. D. h. Du kannst zwar bei der Arbeitsagentur Leistungen beantragen, aber sie rechnen das Gehalt Deines Mannes an und es kann zur Leistungsablehnung kommen.


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Hilfe!!!


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