Mitglied inaktiv
Also meine kleine wurde am 13.07.03 geboren. davor habe ich bei einer firma gearbeitet und habe bei dennen auch erziehungsurlaub beantragt. der chef hatte auch dann mir zugesichert das er mir 3 jahre meinen arbeitsplatz freihält. ich wollte eine schriftliche zusage haben da meinte er es geht in ordnung er hätte es vermerkt. habe dliche male nachgefragt aber nie antwort drauf bekommen. jetzt mußte ich erfahren das mich mein arbeitgeber zum 13,07,03 rückwirkend bei der aok krankenkasse abgemeldet hat. ich wieder meine firma angerufen und gefragt was das soll. da meinteer nur drauf er wüßte nix davon das ich im erziehungsurlaub bin.dabei weis er es ganz genau. jetzt meine eigentlich frage habe ich den anspruch auf den arbeitsplatz nach meinen erziehungsulaub oder nicht. habe ja nie eine kündigung von dennen bekommen. dann die zweite frage wie ist das wenn man zum ende er erziehungszeit schwanger werden würde und der mutterschutz würde genau dareinfallen wenn man wieder arbeiten müßte. wie ist das denn müßte meine arbeitgeber mir die 6wochen und die 8 wochen trotzdem bezahlen auch wenn ich in der zeit nicht arbeiten war. yvonne
Hallo, das Gesetz sieht vor, dass Sie schriftl. kündigen. Wenn das nicht geschehen ist, sind Sie ohne Grund vom Arbeitsplatz weggeblieben. Dann darf er seine Leistungen abbrechen. Reden Sie unverzüglich mit der KK u dem AG. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
sorry aber irgendwie wurde das falsch gedeudet was ich geschrieben habe. mein arbeitgeber meinte ich wär doch nicht mehr bei seiner firma. weder ich habe gekündigt noch habe ich vom arbeitgeber eine kündingung erhalten. ich selber bin im erziehungsurlaub wovon angeblich der ag nix mehr weis. die frage war bin ich nun noch angestellt nach dem erziehungsurlaub oder nicht. bitte noch mal um antwort
Mitglied inaktiv
Hallo, also wenn ich Deine Zeilen richtig interpretiere, hast Du Deinem Arbeitgeber nicht schriftlich mitgeteilt, daß Du Erziehungszeit beanspruchst. Das ist aber Grundvoraussetzung, damit Du auch offiziell in Erziehungszeit bist und der AG sollte Dir dann eigentlich auch eine schriftliche Bestätigung darüber geschickt haben. Sonnst bist Du leider wirklich unentschuldigt dem Arbeitsplatz ferngeblieben. Ich hoffe für Dich, daß sich alles klärt Gruß Dana
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