TabeaJ1990
Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Seid dem 23.08. befinde ich mich im Mutterschutz. Von meiner Krankenkasse habe ich bereits den Zuschuss für die 6 Wochen vor der Geburt bekommen. Es ist richtig, dass der Arbeitgeber die Differenz zu meinem Nettogehalt, VOR der Schutzfrist, aufstocken muss oder? Leider musste ich feststellen, dass er die letzten 2 Monate zu wenig überwiesen hat. Folgendes muss ich noch dazu sagen. Ich arbeite als Erzieherin. Ich war seid Januar im Beschäftigungsverbot. Ich habe eine Festeinstellung über 27 Stunden und wurde jedes Jahr auf 39 Stunden aufgestockt. Diese Aufstockung wurde jährlich als Nebenabrede festgehalten. Leider endete diese Nebenabrede am 31.07.2020. Kann mir der Arbeitgeber jetzt das Mutterschaftsgeld anhand des Einkommens berechnen, was ich ab 01.08. bekommen hätte? Denn überall steht ja, dass die Berechnungszeitraum vor der Schutzfrist relevant ist. Vielen Dank für Ihre Antwort! Liebe Grüße
Hallo, aus dem, was Sie ohne Mutterschutz bekommen hätten. Und das ist die niedriger Stundenzahl. Liebe Grüße NB
mellomania
es gilt das, was direkt vor dem mutterschutz gezahlt worden wäre. wenn das wieder die 27 h sind, dann ist das so. wären die 39 h noch weitergelaufen bis zum mutterschutz, hättest du die 39 h bekommen
TabeaJ1990
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe vor dem Mutterschutz die 39 Stunden bezahlt bekommen. Ich habe jetzt auch gesehen, dass mein Arbeitgeber den Bemessungszeitraum im Mai, Juni und Juli mit 27 std gerechnet hat, obwohl ich 39 std bezahlt bekommen hätte und diese auch gearbeitet hätte, wenn ich kein Beschäftigungsverbot bekommen hätte. Also könnte ich dort rechtlich gegen vorgehen?
TabeaJ1990
*nicht hätte, ich habe die 39 std bezahlt bekommen
Dojii
Die Berechnung auf Basis der drei Monate gilt nur bei schwankendem Lohn. Grundsätzlich bekommst du das, was du ohne Mutterschutz auch bekommen würdest. Und da die Nebenabrede ausgelaufen ist, ohne verlängert worden zu sein, bekommst du im Mutterschutz leider nur den Lohn aus den 27h - unabhängig davon, was du in den drei Monaten vorher verdient hast. Der Arbeitgeber hat also alles richtig gemacht.
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