Mami199
Hallo, ich habe derzeit einen Vollzeit Vertrag und bin noch in Elternzeit. nach der Elternzeit möchte ich wieder als Teilzeit Kraft anfangen. hierzu habe ich dem Unternehmen bereits den Wunsch einer Arbeitszeitveränderung zu kommen lassen. Daraufhin haben wir die Arbeitszeiten besprochen, die Mo-Fr vormittags sein sollen. Und meine Vorgesetzte ist damit einverstanden gewesen. Nun habe ich meinen neuen Vertrag aus der Personalabteilung erhalten, in dem steht, dass ich flexibel einsetzbar sein soll und auch Sa u So bei Bedarf eingesetzt werden kann. (Ist ein Einzelhandelsunternehmen, allerdings soll ich im Büro eingesetzt werden) ich habe der Personalabteilung bereits eine Email geschrieben, dass der Betreffende Punkt im Vertrag bitte abgeändert werden soll, allerdings seit 1 Woche noch keine Antwort erhalten. Nun habe ich Angst, dass die den Paragraphen mit der Flexibilität nicht streichen wollen. Aber ich bin eben nicht mehr Flexibel, aus dem Grund habe ich auch den Wunsch der Arbwitszeitveränderung gehabt. Auf was kann ich mich nun einstellen? Ich habe irgendwie kein gutes Gefühl bei der Sache, da ich bis jetzt auch noch keine Antwort bekommen habe. Ich hoffe ich bekomme einen guten Rat, danke im Voraus.
Hallo, das kann eine Floskel sein muss es aber nicht. Ich würde auf die Änderung dringen, einen Anspruch gibt es aber leider nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
hast du 3 jahre EZ durch? das problem ist, dass du nach er ez ein anrechta auf deinen oder einen verbleichbaren job hast. mehr nicht. alles weitere ist ja verhandlungssache. wenn der ag nun was anderes reinschreibt musst du das klären. rufe doch dort mal an. durch die momentane zeit könnte es verzögerungen geben. solange du nicht unterschreibst und zurückschickst, kommt kein vertrag zu stande. wenn der ag aber deine flexibilität möchte (kann der vater nicht aufs kind aufpassen am we dann?) musst du eben sehen, ob du das so machen kannst oder nicht. ansprüche hast du aber keine. ich würde jetzt mal anrufen und drüber sprechen. wenn du noch ez übrig hättest, könntest du in dieser eine tz arbeiten und müsstest deinen hauptvertrag nicht ändern. daher die frage oben
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