Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Finanzielle Hilfe nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Finanzielle Hilfe nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich habe eine kleine Tochter, die nun ein Jahr alt geworden ist. Nun endete ja mein Anspruch auf Elterngeld. Ich wollte auch nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeiten. Jetzt habe ich aber keinen Krippenplatz für meine Tochter bekommen. Als ich diesen anfang des Jahres beantragte, hiess es wenn überhaupt dann bekomme ich einen Krippenplatz im September. So habe ich das auch meinem Arbeitgeber mitgeteilt und er hat meine Elternzeit verlängert bis September. Nun habe ich eine komplette Absage für den Krippenplatz bekommen, also auch für September. Es hiesse sie haben Alleinerziehende und Geschwisterkinder vorgezogen. Ich bin auch nicht verheiratet, lebe aber mit dem Kindesvater zusammen. Wir waren dann bei unserem Bürgermeister, der sich dafür einsetzten wollte das wir eine Ausnahmegenehmigung bekommen, damit sie mehr Kinder in der Krippe aufnehmen dürfen. Dies wird jetzt aber erst vom Landratsamt geprüft und ich mach mir da wenig Hoffnung. Jetzt haben sich Omas und Opas bereiterklärt ab September auf meine Tochter aufzupassen, da mein Arbeitgeber mich jetzt nicht vor September haben möchte. Nun meine Frage, habe ich irgendeinen Anspruch auf Finanzielle Hilfe ausser das Kindergeld, bis ich wieder arbeiten gehen kann? Mein Freund verdient nicht besonders viel und wir waren immer auf mein Gehalt bzw. das Elterngeld angewiesen, was ja jetzt komplett wegfällt. Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruss Miriam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, wievile Sie verdienen. Es gibt Kinderzuschlag (http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kindergeld-Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html) und ergänzendes ArbGeld II, evtl. Wohngeld. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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wenn ihr unter den grenzen liegt, dann könnt ihr wohngeld beantragen oder aufstockend alg2.


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