Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Festlegung Arbeitszeit des AG trotz anderer Kitazeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Festlegung Arbeitszeit des AG trotz anderer Kitazeiten?

loeckchenmaus

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Hallo, ich kehre Ende November nach einem Jahr aus der Elternzeit in mein unbefristetes Arbeitsverhältnis zurück. Wie ich gehört habe hat man Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz. Was heißt das genau? Was darf der AG ändern? Was kann ich machen, wenn z.B. der AG mich 6Uhr anfangen lassen will zu arbeiten, aber die Kita erst 6Uhr aufmacht. Darf er das rechtlich? Oder ist das denn mein Problem? Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung. MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es kommt darauf an, was in Ihrem Vertrag steht und was vor der EZ galt Liebe Grüsse NB


Pamo

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Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht dass ein Arbeitsbeginn um 6h möglich ist, dann gilt das auch weiterhin unabhängig von Kita-Öffnungszeiten.


loeckchenmaus

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Es steht die Lage und Verteilung der Arbeitszeit sowie die Pausen richten sich nach den betrieblichen Regelungen. Heißt also sie dürfen das machen?


Pamo

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Sicher dürfen sie. Vor dem Kinde hast du also teils auch um 6h angefangen? Wenn das nicht der Fall und du jetzt vorsätzlich für 6h eingeteilt wirst, dann lässt sich dahinter Fiesheit vermuten, aber so? Der Arbeitgeber kann schliesslich nichts für die Kita-Öffnungszeiten. Viele AG lassen aber mit sich reden.


loeckchenmaus

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Nein, vorher war es nicht so, aber ich vermute, dass es so sein könnte, weil es schon mal so mit einer Mitarbeiterin gemacht wurde, die aus der Elternzeit kam. Natürlich ist das fies. Genaueres kann ich nichts finden, was die einzelnen Regelungen eines gleichwertigen Arbeitsplatzes sind. (Arbeitsort, -zeit, Lohn ect.). Ich möchte bloß darauf vorbereitet sein und wissen was zu tun ist, falls dieser Fall eintrifft.


peekaboo

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. also welche Zeiten Gibt es einen Betriebsrat?


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