Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Familienzusammenführung, schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Familienzusammenführung, schwangerschaft

Ysmn_1903

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Hallo Frau bader, &4;ch würde mich sehr auf &4;hre antworten freuen. &4;ch bin seit einem Jahr verheiratet aus der türkei und wir planen unsere Zukunft in Deutschland weiterzuführen, ich und mein mann sind türkische staatsbürger. &4;ch bin im 7 monat Schwanger und zurzeit w&5;eder in deutschland werde das baby auch in deutschland zur welt bringen. Meine frage &4;st : im moment bin ich nicht arbeitsfähig und müsste mein LU durch den Jobcenter weiterführen, mein ET ist am 15.03.16 ich möchte mit meinem Mann in Deutschland leben aber ich weiß nicht was ich machen muss soll kann oder welche Rechte ich habe, ich bin nervlich am Ende von dem ganzen überlegen und weiß nicht mehr weiter deshalb würde ich mich sehr über Ihre Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus Lg Yasemin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach § 1 Abs. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) hat Anspruch auf Elterngeld, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezuges in einem gemeinsamen Haushalt aufhält, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt . Kindergeld bekommen Sie, wenn Sie einen entsprechenden Aufenthalzstitel haben. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Welchen Aufenthaltsstatus habt ihr denn in Deutschland ?


Ysmn_1903

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Ich habe einen unbefristet Aufenthalt bin in DE geboren und aufgewachsen mein Mann war noch nie in DE


Ysmn_1903

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Vielen Dank für Ihre Antwort Frau Bader :) aber meine Frage war nicht wegen dem Kindergeld sondern auf die Rechte bzw Regelung der Familienzusammenführung während und nach der Schwangerschaft. Lg


Sternenschnuppe

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Wenn die Ehe in Deutschland anerkannt ist / wird, dann sollte dem doch nichts im Wege stehen. Fragt doch mal bei der türkischen Botschaft nach, die müssen das doch wissen wie das geht.


luvi

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Hallo, nicht bei der türkischen Botschaft müsst ihr nachfragen, bei der deutschen. Es geht um deutsches Recht. Oder bei der Ausländerbehörde. Schau mal im Internet. info4alien.de Das ist ein super forum. Dort werden Ausländerrecht. Themen behandelt U.a von Mitarbeitern von Botschaften, Ausländerbehörden usw. Alles Gute Luvi


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