Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Fahrtkosten Unterhalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Fahrtkosten Unterhalt

OliviaÖl

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Sehr geehrte Frau Bader und gerne auch an Alle! Mein Exfreund ist in eine andere Stadt gezogen, er bekommt Hartz 4. Unser Sohn lebt bei mir, ich habe das alleinige Sorgerecht. Er hat regelmäßigen Umgang zu seinem Sohn. Ich gehe in Teilzeit arbeiten und bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Nun sagt mein Exfreund ich muss die Fahrtkosten bezahlen, weil ich mehr Geld habe als er. Ja ich habe mehr Geld, ich arbeite aber auch dafür und ich bezahle alles alleine für unseren Sohn. Sogar an den Umgangstagen von ihm gebe ich ihm Essen usw mit. Und ich bin auch keine Millionärin, dass Geld reicht für uns. Ausserdem ist er in die andere Stadt gezogen, auch ohne Erlaubnis von Amt die ihm deshalb alles kürzen. Also ist es wirklich so, dass ich deshalb jetzt die Fahrtkosten zahlen muss? Natürlich möchte ich den Umgang fördern, aber das ist doch einfach nicht gerecht!!! Liebe Grüße und Vielen Dank


Mitglied inaktiv

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Nein, musst du nicht. da kannst Du dich beruhigt zurück lehnen. udn zwar aus verschiedenen Gründen. 1. Umgangskosten trägt in der Regel derjenige der Umgang hat. In der regel deshalb, weil es Ausnahmen gibt. Die dürften hier aber nicht gelten, wegen dem Punkt2. 2. er hat die Entfernung selbst geschaffen! Wärst Du weg gezogen, dann hätte man dich evtl zu den Kosten verdonnern können. da er selbst aber weg gezogen ist, hat er ja selbst die Mehrkosten verursacht - also sein Problem. 3. Kann er, wenn er Hartz4 bekommt, eh Umgangskosten dort bezuschussen lassen. Schau mal hier rein: http://www.vaterlos.eu/umgangskosten-werden-durch-jobcenter-uebernommen/


OliviaÖl

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Danke für deine liebe Antwort! Er sagt mir, dass die ihm beim Amt gesagt hätten ich muss die Kosten tragen oder zumindest die Hälfte übernehmen. Mich ärgert es nur so sehr, da er wirklich ein fauler Sack ist, der nichts machen will und versucht für alles vom Amt oder von anderen Geld zu bekommen. Ich habe selber in einer sehr schlechten Zeit mal einen Zuschuss bekommen, aber so ein Verhalten wie von ihm kann ich nicht verstehen. Und ich bin froh, dass es nun doch so aussieht, dass er bei mir nichts holen kann


Sternenschnuppe

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Er redet Blödsinn. Frag ihn doch mal nach dem Namen und der Nummer von seinem Sachbearbeiter. Selbstverständlich erkundigst Du Dich gerne selbst bei diesem, da Dir das bis dahin unbekannt war. :-) Mal sehen wieso er diese Daten nicht nennen will :-) Er kann Umgangskosten bei ALG2 beantragen ! Da will jemand versuchen Dich auszunehmen.


OliviaÖl

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Ja sowas in der Art habe ich mir auch gedacht, ich kenn ihn ja leider. Aber ich kenne mich gar nicht damit aus. Er sagt mir auch er müsste sich eine Liste machen wann immer er seinen Sohn gesehen hat oder er bei ihm war, damit er dafür auch Geld beim Amt bekommen kann, weil er ja dann Mehrbedarf hatte. Ich soll diese Liste dann unterzeichnen. Er soll ihn mal jedes zweite Wochenende haben und in der Woche kommt er ihn dann besuchen. Er hat aber keine Möbel und haust mal da mal da, daher besucht er den Kleinen in der Woche im Moment nur und er hat einen Tag am We für sich mit dem Kleinen und einen Tag ich. Da geht er dann meistens auf den Spielplatz, der Kleine ist erst 2. Stimmt das so was er da sagt? Das er so eine Liste führen muss? Für mich ist das einfach so als würde er einfach nur mehr Geld haben wollen und den Kleinen deshalb bei ihm haben. Vielleicht ist das doof von mir, aber so ein Verhalten macht mich so wütend!!!


Sternenschnuppe

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Es gibt diesen Mehrbedarf wirklich. Das nennt sich temporäre Bedarfsgemeinschaft. Aber : Das greift erst für Tage die er das Kind mehr als 12 Stunden bei sich hat. Sein Strom und Wasserverbrauch steigt ja nicht, wenn er bei Dir um die Ecke 3 Stunden auf dem Spielplatz hockt. Unterschreiben würde ich dem nix ! Wie oben, Name und Anschrift des Sachbearbeiters, dem lässt Du eine Aufstellung gern zukommen ;-) Sowas ist für H4 Empfänger die ihre Kinder wirklich alle 14 Tage haben von Freitag - Sonntag und die halben Ferien. Fahrtkosten wird er sich abschminken können. Er ist ja ohne Not umgezogen. Da habe ich auch schon gehört dass man nach Vorlage des Fahrscheins einen Zuschuss bekommen kann.


Father Figure

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Hallo, ich habe in einem Gerichtsverfahren, ohne anwaltliche Vertretung, durch zwei Instanzen durchgesetzt, daß das Jobcenter die Umgangskosten für die Besuche meiner Kinder übernehmen muß. Ich habe in beiden Rechtszügen Recht bekommen. Eine Kostenbeteiligung durch die nicht hilfebedürfte Mutter (bezieht selber kein ALG II), die von mir Kindesunterhalt für die Kinder bezieht und nichts davon für den Umgang zur Verfügung stellt, hat das Gericht verneint. Den Antrag kann der Vater auch ohne Sorgerecht beim Amt für das Kind stellen. Wenn der Vater seine Ansprüche, bzw. die Ansprüche des Kindes sozialgerichtlich klären muß, kann er bei dem Amtsgericht eine Teilsorgerechtsübertragung beantragen, wenn die Mutter dem Vater keine Prozessführungsvollmacht für das Kind erteilen will. Die wird er aller Wahrscheinlichkeit nach auch bekommen, denn es ist kindeswohldienlich, wenn sich die materiellen Umstände im Haushalt des Umgangselternteils dadurch verbessern. Unterhaltsrechtlich muß der Umgangselternteil die Umgangskosten regelmässig alleine tragen. Davon kann in bestimmten Fällen abgesehen werden, so daß sich die Barunterhaltspflicht mindert, aber da hier gar kein Unterhalt fließt, kommt das gar nicht zum Tragen. Gruß, FF


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