Teilzeitmami
Hallo Frau Bader, ich stehe vor der Entscheidung, wie ich mit dem 3. Jahr der Elternzeit vorgehe. Ich habe vor, in Teilzeit zu arbeiten. Über die Vor- und Nachteile der o.g. Alternativen habe ich mich informiert. Am liebsten will ich die Inanspruchnahme des 3. Jahres Elternzeit beantragen und sie unter die Bedingung stellen, dass der Arbeitgeber der geleichzeitig beantragten Elternteilzeit zustimmt. Wenn der Arbeitgeber ablehnen sollte, ist es ratsam dann einen Antrag auf Teilzeit nach dem TzBfG zu stellen? Aktuell habe ich für die letzten 6 Monate der 2-jährigen Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beantragt und eine Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen (sachgrundbefristete Einstellung einer Ersatzkraft) erhalten. Um besser planen zu können, bat mich der Arbeitgeber, bereits jetzt eine Auskunft zu einer evtl. Verlängerung oder Beendigung der Elternzeit zu geben. Vielen Dank!
Hallo, Tz in EZ ist besser als ohne. Wenn der AG TZ in EZ ablehnt, warum sollte er dann nach der EZ zustimmen? Er muss ja betriebliche Gründe nennen, Liebe Grüße NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun - mein Sohn ist 16 Monate alt - arbeite ich wieder 30h/Woche und befinde mich noch in Elternzeit. Kann ich trotz Teilzeitarbeit die Elternzeit um ein drittes Jahr verlängern oder bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers? Danke im Voraus! Matthilda ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit nach Geburt meiner Tochter in Elternzeit für insgesamt 3 Jahre. Dem Arbeitgeber habe ich vor der Elternzeit schon mündlich mitgeteilt dass ich nach einem Jahr wieder in TZ mit 25h pro Woche einsteigen möchte. Vor der Elternzeit war ich vertraglich als Teamleiter eingestellt. Nun haben meine Chefs mir s ...
Hallo, kurz zu meiner Situation: Ich habe im September 22 ein Kind bekommen und 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Betrieb hat circa 11 Mitarbeiter (schwankt) Für meine Vertretung wurde jemand (bessere Ausbildung in dem Bereich) eingestellt, der nach meiner Elternzeit andere Sachen in der Firma übernehmen sollte Seit über einem Jahr ver ...
Hallo Frau Bader, für meinen 6 jährigen Sohn (*2018) hatte ich damals ab Geburt 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann nochmal verlängert. Ich hatte somit 17 Monate Elternzeit. Jetzt mache ich nochmal Elternzeit für ihn vom 15. August bis 14. Oktober. Der Antrag ist auch schon bestätigt. Falls finanziell möglich, hatte ich überlegt auch diese ...
Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...
Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...
Hallo Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt unserer Tochter aufgrund der Nutzung von Chemikalien im Labor aktuell im Stillbeschäftigungsverbot. Laut meines Wissens wird nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) an einen befriste ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
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