Teilzeitmami
Hallo Frau Bader, ich stehe vor der Entscheidung, wie ich mit dem 3. Jahr der Elternzeit vorgehe. Ich habe vor, in Teilzeit zu arbeiten. Über die Vor- und Nachteile der o.g. Alternativen habe ich mich informiert. Am liebsten will ich die Inanspruchnahme des 3. Jahres Elternzeit beantragen und sie unter die Bedingung stellen, dass der Arbeitgeber der geleichzeitig beantragten Elternteilzeit zustimmt. Wenn der Arbeitgeber ablehnen sollte, ist es ratsam dann einen Antrag auf Teilzeit nach dem TzBfG zu stellen? Aktuell habe ich für die letzten 6 Monate der 2-jährigen Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beantragt und eine Ablehnung aus dringenden betrieblichen Gründen (sachgrundbefristete Einstellung einer Ersatzkraft) erhalten. Um besser planen zu können, bat mich der Arbeitgeber, bereits jetzt eine Auskunft zu einer evtl. Verlängerung oder Beendigung der Elternzeit zu geben. Vielen Dank!
Hallo, Tz in EZ ist besser als ohne. Wenn der AG TZ in EZ ablehnt, warum sollte er dann nach der EZ zustimmen? Er muss ja betriebliche Gründe nennen, Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun - mein Sohn ist 16 Monate alt - arbeite ich wieder 30h/Woche und befinde mich noch in Elternzeit. Kann ich trotz Teilzeitarbeit die Elternzeit um ein drittes Jahr verlängern oder bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers? Danke im Voraus! Matthilda ...
Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersuntersch ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss m ...
Hallo Frau Bader, ich bin Wissenschaftlerin mit einem befristeten Arbeitsvertrag und nach der Geburt unserer Tochter aufgrund der Nutzung von Chemikalien im Labor aktuell im Stillbeschäftigungsverbot. Laut meines Wissens wird nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz der Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) an einen befriste ...
Hallo, Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...
Hallo Frau Bader, wie oft kann ich die Elternzeit verlängern? Mein Sachverhalt wie folgt: Kknd geboren am 22.02.2024 Ich habe bei meinem AG sofort 2 Jahre EZ beantragt . Mein AG hat mich nun kontaktiert und gefragt wann ich wieder komme. Ich habe leider ab 23.02.26 noch keinen Kita Platz. Die Zusage bzw. die Vergabe für die Kitaplätze ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe