!Erdbeerfee!
Hallo Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt am 26.09.2018. Zur Zeit arbeite ich 24h/Woche Teilzeit in EZ (EZ geht bis 08/19). Mir wurde von der Personalabteilung empfohlen die EZ zu unterbrechen zu Gunsten vom neuen Mutterschutz. Jetzt habe ich allerdings gehört (nicht von der Personalabteilung), dass dann mein alter VZ-Vertrag wieder auflebt und ich somit mein volles Gehalt als MG erhalte. Ist das so richtig, habe leider nichts vergleichbares im Netz gefunden. Mit freundlichen Grüßen Erdbeerfee
Hallo, ja, so ist es, dann lebt der alte Vertrag wieder auf und Sie bekommen MG aus dem VZ-Lohn. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beendest und deine teilzeit (die hoffentlich auf die elternzeit gemünzt ist) damit auch, DANN lebt dein alter vertrag auf und du erhälst das volle mutterschaftsgeld.
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