DJaeger
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 04.03.20 einen Antrag auf Elternzeit gestellt. Die Antragstellung der EZ lag allerdings weniger als sieben Wochen vor dem Beginn der EZ. Daher benötigt der Antrag einer Zustimmung der GF. Allerdings habe ich den Antrag dann am 24.03.20 zurückgezogen. Nach der Zurückziehung teilte die GF am 25.03.20 mit, dass Sie den Antrag nun prüfen möchte. Nun habe ich am 27.03.20 eine Bewilligung erhalten gegen die ich einen Widerspruch geschrieben habe. Allerdings hat die GF die Bewilligung auf den 24.03.20 datiert. Aus dem E-mail-Verkehr geht allerdings hervor, dass der Antrag bis zum 25.03.20 nicht bearbeitet wurde. Die GF möchte mich aufgrund der aktuellen Lage dazu zwingen, in Elternzeit zu gehen und dadurch Geld zu sparen. Ist dieses Vorgehen rechtens? Und vor allem kann ein vor der Bearbeitung zurückgezogener Antrag, der eine Zustimmung benötigt, dennoch bewilligt werden? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, Sie haben den Antrag gestellt und er ist in der Herrschaftsbereich des AG gelangt. Damit ist er verbindlich gestellt. Frage ist, ob sich etwas daran ändert, dass keine "Bewilligung" erfolgte. Sie schreiben dass die Frist nicht eingehalten wurde und der Antrag deshalb einer Genehmigung bedarf. Hier stellt sich aber die Frage, ob dies nicht nur für den Teil gilt, den Sie zeitlich verabsäumt haben. Denn spätestens ab dem Zeitpunkt, wo die Frist eingehalten wurde, besteht ein Anspruch auf EZ. Eine Rücknahme kann deshalb nach meinem Dafürhalten nur für den Zeitraum erfolgen, in dem die EZ nicht fristgerecht beantragt wurde. Etwas anderes kann nach § 16 BEEG in einem Härtefall gelten. Liebe Grüße NB
Felica
Da die EZ nur mitgeteilt wird, der AG da also gar keine Mitspracherecht hat, muss der AG da auch nichts bewilligen. Einzig auf die 7 Wochen Frist kann er bestehen, muss er aber nicht. Davon ab muss man sich verbindlich festlegen, bei der erste Meldung. Jegliche Änderung dieser Mitteilung muss dan vom AG genehmigt werden. Hier scheint der AG auf die 7 Wochen freiwillig zu verzichten. Einer einseitigen Änderung s heißt er auch nicht zuzustimmen. Damit dürfte es schwer werden dagegen vorzugehen.
QueenMum
Da es ein Formfehler war, macht es den Vorgang nicht ungültig. Dies wäre genauso wenn du z.B, das falsche Enddatum eingetragen hättest. Warum willst du denn nicht mehr in Elternzeit ? Hast du deinen Anspruch auf Teilzeit geprüft ?
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