Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mir ist glaube ich eine dämliche Panne unterlaufen: In meinem EZ-Antrag (gegenüber dem AG) habe ich für mein 1. Kind das Ende der EZ 8 Wochen zu spät datiert, weil ich fälschlicherweise vom Ende des Mutterschutzes + 2 Jahre als Endtermin für die EZ ausgegangen bin (statt:Geburtstermin + 2 Jahre). Hat seinerzeit in der Personalabteilung auch keiner bemerkt. Nun habe ich nach ziemlich genau 2 Jahren und 1 Monat mein 2. Kind bekommen, Mutterschutzfrist vom 2.Kind lag also teilweise außerhalb der Elternzeit fürs 1. Kind. Hätte somit der AG (zeitlich anteilig) zusätzlich zur Krankenkasse Mutterschaftsgeld bezahlen müssen? Ich habe das nicht gewusst und schlichtweg versäumt, beim AG zu beantragen. Nun ist mein 2. Kind schon über ein Jahr alt ... Was denken Sie? Soll ich doch noch an meinen AG herantreten? Oder sind da etwa Fristen verstrichen? Danke für Ihre Einschätzung, Memem
Hallo, da man die EZ beantragen kann, wie man will, ist das erst einmal kein Problem. Aber man bekommt eben nur dann MG vom AG, wenn man sich nicht in EZ befindet. Das wären bei Ihnen ja rein rechnerisch noch 4 Wochen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nun, wenn du das Datum auf 8 Wochen + 2 Jahre gesetzt hast, hast du eben 2 Jahre und 2 Monate von deinen 3 Jahren Elternzeit genommen! Ist also unproblematisch. Wenn dein 2. Kind also ziemlich genau 2 Jahre und 1 Monat nach der 1. Geburt zur Welt kam, dann hast du keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber deinem AG. Ich hab noch nichts von Fristen fürs Mutterschaftsgeld gehört, aber du bist mit mehr als 12 Monaten echt spät dran. Glaub nicht, dass - selbst wenn - du noch was von deinem AG bekommst. Wie hast du denn beim 2. Kind Elternzeit angemeldet? Gruß Sabine
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