Mitglied inaktiv
Ich möchte nach der Entbindung 4 Monate zu Hause bleiben, dann wieder arbeiten. Welches sind die Vor- und Nachteile,sofort wieder Teilzeit zu arbeiten, bzw. Erziehungszeit zu nehmen und ca 25 Stunden zu arbeiten? Vielen Dank für Ihre Antwort. Katrin Henkel
Liebe Katrin, wenn Sie Teilzeit arbeiten gehen wollen, rate ich Ihnen, den vollen EU zu nehmen und in diesem einen begrenzten Vertrag über die Tz mit dem AG zu schließen. Dann haben Sie den Vorteil, dass Sie nicht kündbar sind. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, grundsätzlich besteht ja nach Beendigung der Elternzeit ein Anspruch auf einen gelichwertigen Job mit gleicher Beazhlung wie vorher oder alternativ auf Reduzierung des Arbeitsumfanges. Besteht während der Elternzeit auch ein Rdchtsanspruch auf eine Teilzeittätigkeit? Das habe ich mal gehört, bin aber nach einigen nachfo ...
Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir ...
Ich habe eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte 4-Tage-Woche, um meine vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit zu erbringen. Heute erfuhr ich, daß mir - und wohl allen Teilzeitkräften, dir nicht alle Wochentage arbeiten - für jeden Feiertag, der in die 4 Tage fällt, Unterstunden berechnet werden. (Keine Ahnung, ob ich Überstunden für Feiertage a ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag Frau Bader, unser Kind ist im September 2024 auf die Welt gekommen. Ich habe die ersten 7 Monate EG Basis beantragt und ab dem 8 LM Elterngeld Plus und ab 8 LM würde ich in Teilzeit 16 Std pro Woche arbeiten gehen. Da ich aber auch am Wochenenden arbeite auch mal Nachtdienste bekomme ich dafür Zuschläge. Mir wurde gesagt , ich da ...
Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige. Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Die letzten 10 Beiträge
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze