Mitglied inaktiv
Hallo! Seit 2001 bin ich in Erziehungszeit, zuvor erwerbstätig. Im August 2007 wurde unser 5. Kind geboren. Ich bekomme als Elterngeld den Grundbetrag und den Geschwisterbonus. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, man solle doch vorsorglich Einspruch dagegen einlegen. Für den Fall, dass das Gesetz geändert wird und dann zur Berechnung doch die Zeit vor dem Erziehungsurlaub herangezogen werden müßte, könne man sich so den Anspruch sichern. Eine Mitarbeiterin der L-Bank hielt eine rückwirkende Gesetzesänderung für äußerst unwahrscheinlich und sagte, die Zeitschriften schreiben eben viel. Soll man in diesem Fall nun Einspruch einlegen, oder werden dann nicht sowieso alle alte Fälle nochmal neu aufgerollt? In meinem Fall wäre es schließlich eine Menge Geld. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Martina
Hallo, habe ich auch nichts von gehört. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Folgende Frage: Ich bin noch in Erziehungszeit, diese endet im Januar 2008. Wenn ich in dieser Zeit ein 2. Kind bekomme, wie wird das Elterngeld berechnet? Von meinem Nettolohn aus der Zeit vor der Geburt meines ersten Kindes, oder halt wirklich nur der Betrag den ich vor der Geburt des 2. Kindes verdient habe, also bei einem ...
Sehr geehrte Frau Bader und alle anderen die antworten möchten, Ich habe folgendes Problem seit März 04 bin ich wegen Schwangerschaft krank gewesen bis zur Geburt unseres 1 Kindes im Oktober 04.Ich nahm 2 Jahre Erziehungszeit in der ich erneut schwanger wurde mit unserer 2 Tochter welche im Juli 06 geboren wurde. Ich habe die Elternzeit deher u ...
Hallo!I Ich werde nach meiner Erziehungszeit meine Beschäftigung bei meinem alten AG nicht weiterführen, dass steht fest, ich weiß nur noch nicht, ob er mir kündigt oder ob ich das meinerseits tun werde. Jedenfalls würde ich deshalb gerne 1 Jahr Elterngeld, bei meinem AG jedoch 2 Jahre Elternzeit beantragen (für das 2. Jahr hätte ich ne TZ-Stell ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...