Mitglied inaktiv
Hallo! Seit 2001 bin ich in Erziehungszeit, zuvor erwerbstätig. Im August 2007 wurde unser 5. Kind geboren. Ich bekomme als Elterngeld den Grundbetrag und den Geschwisterbonus. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, man solle doch vorsorglich Einspruch dagegen einlegen. Für den Fall, dass das Gesetz geändert wird und dann zur Berechnung doch die Zeit vor dem Erziehungsurlaub herangezogen werden müßte, könne man sich so den Anspruch sichern. Eine Mitarbeiterin der L-Bank hielt eine rückwirkende Gesetzesänderung für äußerst unwahrscheinlich und sagte, die Zeitschriften schreiben eben viel. Soll man in diesem Fall nun Einspruch einlegen, oder werden dann nicht sowieso alle alte Fälle nochmal neu aufgerollt? In meinem Fall wäre es schließlich eine Menge Geld. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Martina
Hallo, habe ich auch nichts von gehört. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Folgende Frage: Ich bin noch in Erziehungszeit, diese endet im Januar 2008. Wenn ich in dieser Zeit ein 2. Kind bekomme, wie wird das Elterngeld berechnet? Von meinem Nettolohn aus der Zeit vor der Geburt meines ersten Kindes, oder halt wirklich nur der Betrag den ich vor der Geburt des 2. Kindes verdient habe, also bei einem ...
Sehr geehrte Frau Bader und alle anderen die antworten möchten, Ich habe folgendes Problem seit März 04 bin ich wegen Schwangerschaft krank gewesen bis zur Geburt unseres 1 Kindes im Oktober 04.Ich nahm 2 Jahre Erziehungszeit in der ich erneut schwanger wurde mit unserer 2 Tochter welche im Juli 06 geboren wurde. Ich habe die Elternzeit deher u ...
Hallo!I Ich werde nach meiner Erziehungszeit meine Beschäftigung bei meinem alten AG nicht weiterführen, dass steht fest, ich weiß nur noch nicht, ob er mir kündigt oder ob ich das meinerseits tun werde. Jedenfalls würde ich deshalb gerne 1 Jahr Elterngeld, bei meinem AG jedoch 2 Jahre Elternzeit beantragen (für das 2. Jahr hätte ich ne TZ-Stell ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot