Mitglied inaktiv
Hallo! Seit 2001 bin ich in Erziehungszeit, zuvor erwerbstätig. Im August 2007 wurde unser 5. Kind geboren. Ich bekomme als Elterngeld den Grundbetrag und den Geschwisterbonus. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, man solle doch vorsorglich Einspruch dagegen einlegen. Für den Fall, dass das Gesetz geändert wird und dann zur Berechnung doch die Zeit vor dem Erziehungsurlaub herangezogen werden müßte, könne man sich so den Anspruch sichern. Eine Mitarbeiterin der L-Bank hielt eine rückwirkende Gesetzesänderung für äußerst unwahrscheinlich und sagte, die Zeitschriften schreiben eben viel. Soll man in diesem Fall nun Einspruch einlegen, oder werden dann nicht sowieso alle alte Fälle nochmal neu aufgerollt? In meinem Fall wäre es schließlich eine Menge Geld. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Martina
Hallo, habe ich auch nichts von gehört. Liebe Grüsse, NB
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