Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitraum Erziehungszeit = Elterngeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeitraum Erziehungszeit = Elterngeld?

Mitglied inaktiv

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Hallo!I Ich werde nach meiner Erziehungszeit meine Beschäftigung bei meinem alten AG nicht weiterführen, dass steht fest, ich weiß nur noch nicht, ob er mir kündigt oder ob ich das meinerseits tun werde. Jedenfalls würde ich deshalb gerne 1 Jahr Elterngeld, bei meinem AG jedoch 2 Jahre Elternzeit beantragen (für das 2. Jahr hätte ich ne TZ-Stelle). Geht das auch? Oder muß, wenn ich 1 Jahr Elterngeld bei der zuständigen Stelle beantrage, die Elternzeit mit diesem Bezugszeitraum übereinstimmen? Vielen Dank, ohno


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bis zu 3 Jahre EZ beantragen, ganz unabhängig vom EG Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Für die Elterngeldstelle ist das egal. Dort bekommst du das eine Jahr Elterngeld. Zwar wirst du im Antrag nach deiner Elternzeit gefragt, aber relevant ist da deine Anmeldung bei deinem AG. Hab ich dich richtig verstanden, dass du das erste Jahr komplett zuhause bleiben willst, aber im zweiten Jahr wieder auf Teilzeit arbeiten? Bei deinem jetzigen AG oder bei einem anderen? Gruß Sabine


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