Mitglied inaktiv
Hallo!I Ich werde nach meiner Erziehungszeit meine Beschäftigung bei meinem alten AG nicht weiterführen, dass steht fest, ich weiß nur noch nicht, ob er mir kündigt oder ob ich das meinerseits tun werde. Jedenfalls würde ich deshalb gerne 1 Jahr Elterngeld, bei meinem AG jedoch 2 Jahre Elternzeit beantragen (für das 2. Jahr hätte ich ne TZ-Stelle). Geht das auch? Oder muß, wenn ich 1 Jahr Elterngeld bei der zuständigen Stelle beantrage, die Elternzeit mit diesem Bezugszeitraum übereinstimmen? Vielen Dank, ohno
Hallo, Sie können bis zu 3 Jahre EZ beantragen, ganz unabhängig vom EG Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Für die Elterngeldstelle ist das egal. Dort bekommst du das eine Jahr Elterngeld. Zwar wirst du im Antrag nach deiner Elternzeit gefragt, aber relevant ist da deine Anmeldung bei deinem AG. Hab ich dich richtig verstanden, dass du das erste Jahr komplett zuhause bleiben willst, aber im zweiten Jahr wieder auf Teilzeit arbeiten? Bei deinem jetzigen AG oder bei einem anderen? Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader! Folgende Frage: Ich bin noch in Erziehungszeit, diese endet im Januar 2008. Wenn ich in dieser Zeit ein 2. Kind bekomme, wie wird das Elterngeld berechnet? Von meinem Nettolohn aus der Zeit vor der Geburt meines ersten Kindes, oder halt wirklich nur der Betrag den ich vor der Geburt des 2. Kindes verdient habe, also bei einem ...
Sehr geehrte Frau Bader und alle anderen die antworten möchten, Ich habe folgendes Problem seit März 04 bin ich wegen Schwangerschaft krank gewesen bis zur Geburt unseres 1 Kindes im Oktober 04.Ich nahm 2 Jahre Erziehungszeit in der ich erneut schwanger wurde mit unserer 2 Tochter welche im Juli 06 geboren wurde. Ich habe die Elternzeit deher u ...
Hallo! Seit 2001 bin ich in Erziehungszeit, zuvor erwerbstätig. Im August 2007 wurde unser 5. Kind geboren. Ich bekomme als Elterngeld den Grundbetrag und den Geschwisterbonus. Ich habe in einer Zeitschrift gelesen, man solle doch vorsorglich Einspruch dagegen einlegen. Für den Fall, dass das Gesetz geändert wird und dann zur Berechnung doch die Ze ...
Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes: 1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland. Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...
Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten. Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024). Aktuell bin ich im Dezember ...
Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...
Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit