Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub - Verlängerug um 1/2 Jahr

Frage: Erziehungsurlaub - Verlängerug um 1/2 Jahr

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Hallo! Ich habe irgendwo gelesen, daß es möglich ist den Erziehungsurlaub um ein halbes Jahr zu verlängern wenn man 5 Jahre betriebszugehörig ist. Zählen da die 3 Jahre Erziehungsurlaub mit? Ich habe 2 1/2 Jahre bei der Bank gearbeitet und 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Die 3 Jahre sind im Januar rum und ich bekomme leider erst einen Kigaplatz zum Sommer (zumind. in dem gewünschten Kiga). Ist die Verlängerung in meinem Fall möglich? Danke und viele Grüße Mine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Mine, eine gesetzl. Regelung der Verlängerung gibt es nicht. Einmal erklärter EU kann weder verlängert noch verkürzt werde, wenn der AG nicht zustimmt. Die Regelung, die Sie nennen, steht vielleicht in einem TV oder einer Betriebsvereinbarung. N. Bader


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